Aufschrei

Paketsteuer auf E-Mails: Amazon sorgt für Riesenwirbel

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Die Paketsteuer sorgt immer wieder für viel Wirbel. Nun beschweren sich Amazon-Kunden online, dass ihnen die Paketsteuer verrechnet wurde, obwohl sie nur einen digitalen Gutschein gekauft haben.
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Seit dem 1. Oktober sorgt die neue Paketsteuer Kunden und Unternehmen immer wieder für Verwirrung. Jetzt gibt es den nächsten Wirbel. Auf der Social-Media-Plattform Reddit berichtet ein Nutzer, dass er für einen digitalen Gutschein die Paketsteuer zahlen müsste.

Der Nutzer wollte einen Zalando-Geschenkgutschein über Amazon kaufen. Neben dem Wert des Gutscheins sollte er auch noch 2,40 Euro für die Paketsteuer zahlen. Das Problem: Der Nutzer kaufte einen digitalen Gutschein und erhielt diesen per E-Mail.

Umstellung noch nicht abgeschlossen

Wie "MeinBezirk" berichtet, hat scheinbar IT vom Online-Riese die Systemumstellung nicht komplett abgeschlossen. Offenbar war die Vorlaufszeit zu kurz.

Amazon verlangt die Abgabe bei digitalen Produkten nicht. Kunden bemerken davon erst am Ende des Bestellsvorgangs. Gegenüber "MeinBezirk" erklärt ein Amazon-Sprecher: "Kundinnen und Kunden sehen beim Checkout, ob die Paketsteuer zu einer Bestellung hinzugefügt wird."

Diese Händler sind von der Paketsteuer betroffen

Die umstrittene 2-Euro-Paketabgabe soll für große Online-Händler mit einem Umsatz von mehr als 100 Mio. Euro pro Jahr gelten. Indirekt von der Abgabe wären auch 4.000 österreichische Händler betroffen, die über Online-Marktplätze verkaufen.

Zu den Online-Händlern, die von der geplanten Paketabgabe betroffen sind, zählen Amazon, Otto, Zalando, Shop-Apoteke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz, wie aus Umsatz-Schätzungen des Marktforschers EBCD hervorgeht. Offen ist, ob der heimische Online-Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem Jahresumsatz von 90 bis 110 Mio. Euro auch von der Abgabe betroffen ist. Das Finanzministerium geht von einem Paketsteuer-Aufkommen von 280 Mio. Euro pro Jahr aus. Dies soll die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026 zum Teil gegenfinanzieren.