Paukenschlag! Der Handelsverband hat heute die Binnenmarkt-Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Versandhändler mit mehr als 100 Mio. Euro Umsatz in Österreich müssen seit 1. Oktober die Steuer in Höhe von zwei Euro pro Paket oder Bestellung bezahlen. Inklusive Umsatzsteuer sind es 2,40 Euro.
Der Handelsverband sieht bei der Paketabgabe erhebliche Verstöße gegen EU-Recht, unter anderem gegen die Warenverkehrsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit.
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Die HV-Beschwerde legt auf acht Seiten dar, warum die Paketsteuer aus Sicht des Handelsverbands gegen wesentliche Regeln des europäischen Binnenmarkts verstößt:
- Verstoß gegen den freien Warenverkehr: Die Abgabe verteuert gezielt den Versandhandel in Österreich, erschwert den Zugang zum Markt und verhindert damit Investitionen und Innovationen.
- Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit: Auch grenzüberschreitende Leistungen von Plattformen, Logistik- und Zustellunternehmen werden durch die zusätzliche Belastung des Versandhandels beeinträchtigt.
- Verstoß gegen das Verbot eines mittelbaren steuerlichen Protektionismus: Die Abgabe trifft vor allem Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten, welche keine stationäre Niederlassung in Österreich haben
"Dieser Irrläufer gehört abgeschafft"
Die Interessenvertretung hat die Kommission ersucht, die nationale Paketsteuer zu prüfen und ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. "Der größte wirtschaftspolitische Irrläufer des Jahrzehnts gehört abgeschafft", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zu oe24.
Für faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber Drittstaatenplattformen wie Shein und Temu brauche es "konsequent durchgesetzte europäische Regeln und wirksame Kontrollen, keine undurchdachten nationalen Sonderregeln".
“Die nationale Paketsteuer ist ein 2,40-Euro-Österreich-Aufschlag im Onlinehandel. Sie belastet den Wirtschaftsstandort, verhindert Innovation, erzeugt zusätzliche Bürokratie und befeuert den Inflationsdruck in der Bevölkerung. Sie betrifft jeden dritten heimischen Webshop und verteuert jede zweite Online-Bestellung.”
Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will
Zalando hat als erster Händler Klage beim VfGH eingebracht
Der deutsche Online-Modehändler Zalando hat sich als erster Händler rechtlich gewehrt und wie berichtet bereits am 20. August eine Klage gegen das Paketsteuergesetz am Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien eingebracht. 15 große Online-Händler und Online-Marktplätze, die Pakete an Endverbraucher verschicken, sind von der nationalen Paketsteuer betroffen. Sie werden den Großteil der Mehrkosten an die Kundinnen und Kunden weiterreichen. Zu den Unternehmen zählen die dominierenden Online-Handelskonzerne Amazon, Temu und Zalando, aber auch Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Otto, Best Secret, AliExpress, Mediamarkt, Apple, Universal, Ikea, Shein und XXXLutz, wie aus Umsatzschätzungen des Marktforschers EBCD hervorgeht.
Auch der Versandhändler Otto will sich rechtlich gegen die Paketsteuer wehren. Otto-Österreich-Chef Harald Gutschi rechnet mit bis zu zehn Händlern, die rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen werden. Man werde gegen die Paketsteuer-Bescheide Beschwerde einlegen, sagte Gutschi kürzlich zu oe24.
Der Otto-Österreich-Chef sieht keine Notwendigkeit für eine nationale Paketsteuer, um die Paketflut nach Europa einzudämmen, weil die EU nun mit zehnjähriger Verspätung gehandelt habe. Seit Anfang Juli wird ein EU-Pauschalzoll in Höhe von drei Euro für Artikel aus Drittstaaten und ab November eine EU-Handling-Fee von zwei Euro pro Artikel eingehoben.