Laut dem Höchstgericht verstößt die Umstellung von der einst auf Geräte abzielenden GIS-Gebühr auf den nun von Geräten unabhängigen ORF-Beitrag nicht gegen das EU-Beihilfenrecht. Auch wurde die monatliche Festsetzung des ORF-Beitrags für den Übergangszeitraum durch den Gesetzgeber bestätigt.
Auch interessant
Damit stützt der VwGH die im Vorjahr veröffentlichte Rechtsmeinung des Bundesverwaltungsgerichts, was dieser entsprechend positiv aufnahm. Schließlich seien seit Inkrafttreten des neuen ORF-Beitragsgesetzes mit 1. Jänner 2024 die Beschwerden gegen Festsetzungsbescheide am BVwG sehr stark angestiegen. So habe man in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 mehr als 8.500 neue Verfahren verzeichnet, seit Beginn des neuen Geschäftsjahres mit Februar 2026 erneut über 3.800, insgesamt also rund 12.400 Verfahren. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs liege nun eine erste Judikatur vor, die die bisherige Rechtsprechung des BVwG in wesentlichen Punkten festige.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte bereits 2025 entschieden, dass der ORF-Beitrag verfassungskonform ist. Anlass war hier eine Beschwerde gewesen, die vorbrachte, es sei gleichheitswidrig, dass auch Haushalte, in denen keine ORF-Inhalte genutzt werden, den Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Monat zu zahlen haben. Der VfGH sah den Gleichheitsgrundsatz jedoch nicht verletzt.