Korruptionsverdacht

Pensionist schenkt Rettung 20 Euro – jetzt wird gegen ihn ermittelt

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Ein 20-Euro-Schein als Dankeschön für einen Rettungseinsatz brachte ein Pensionisten-Ehepaar aus Brandenburg ins Visier der Staatsanwaltschaft. Was als kleine Geste für die Kaffeekasse gedacht war, endete sogar vor Gericht.
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Im August 2025 kollabierte Brigitte Stroetmann aus Michendorf. Ihr Mann Clemens erinnert sich, dass der Rettungsdienst innerhalb von zwölf Minuten vor Ort war und seine Frau stabilisierte. Anschließend wurde sie ins Krankenhaus gebracht.

Aus Dankbarkeit schrieb Clemens Stroetmann eine Karte an den Rettungsdienst und legte 20 Euro dazu. "Möge die Kaffeekasse etwas aufgebessert werden", schrieb er laut der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" (MAZ).

Rund zwei Monate später erhielt das Ehepaar jedoch Post von der Staatsanwaltschaft.

Plötzlich geht es um Korruption

Ausgerechnet die Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität in Brandenburg beschäftigte sich mit dem Fall. Die Staatsanwaltschaft sah in der Geldsendung den Tatbestand der Vorteilsgewährung.

Nach Angaben der MAZ verwies die Staatsanwältin darauf, dass sich strafbar machen könne, wer einem Amtsträger für dessen Dienstausübung einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.

Stroetmann, selbst Rechtsanwalt, kann den Vorwurf nicht nachvollziehen. "Es war keine Straftat", sagte er der MAZ. Er habe schließlich weder eine Gegenleistung erwartet noch einzelne Sanitäter persönlich anschreiben können.

"Welcher Vorteil hätte mir entstehen können?"

Der 20-Euro-Schein war laut Stroetmann ausschließlich als Dankeschön gedacht. Er habe den Fachdienst angeschrieben, weil er keine konkrete Ansprechperson des Rettungsdienstes ausfindig machen konnte.

Eine Gegenleistung habe er sich davon keinesfalls erwartet. "Welcher Vorteil hätte mir mit den 20 Euro denn entstehen können? Dass der Rettungsdienst das nächste Mal in zehn statt zwölf Minuten da ist? Das ist doch hanebüchen", sagte er.

Die Staatsanwaltschaft sah das anders. Oberstaatsanwalt Gunther Rauche erklärte, für eine Vorteilsgewährung und -annahme müsse keine konkrete Gegenleistung erwartet oder tatsächlich erbracht werden.

Staatsanwaltschaft zieht vor Gericht

Die Behörde bot dem Ehepaar zunächst an, das Verfahren einzustellen. Bedingung war, dass die 20 Euro formlos eingezogen werden. Stroetmann lehnte ab.

Für ihn wäre dies einem Eingeständnis gleichgekommen. Daraufhin erhob die Staatsanwältin Anklage beim zuständigen Amtsgericht.

Auch der Landkreis verwies auf strenge Regeln. Beschäftigte dürften im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit grundsätzlich keine Geschenke oder sonstigen Vorteile annehmen – unabhängig davon, ob damit eine Gegenleistung verbunden sei.

Zwei Gerichte weisen Verfahren zurück

Das Amtsgericht lehnte schließlich die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Die 20 Euro seien in ihrer Höhe eine "sozialadäquate Geste der Dankbarkeit". Eine böse Absicht zu vermuten, sei "lebensfremd".

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde beim Landgericht ein. Doch auch dort wurde die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt. Damit ist der Instanzenzug in diesem Fall ausgeschöpft.

Ex-Staatssekretär wehrt sich weiter

Clemens Stroetmann war von 1987 bis 1994 Staatssekretär im Bundesumweltministerium unter dem damaligen CDU-Minister Klaus Töpfer. Als Jurist und ehemaliger Beamter beschäftigt ihn der Korruptionsvorwurf besonders.

"Ich bin Beamter. Und den schlimmsten Vorwurf, den Sie einem Beamten machen können, ist, dass er korrupt ist", sagte er der MAZ.

Mittlerweile hat Stroetmann bei der Kreisverwaltung Akteneinsicht beantragt. Außerdem wandte er sich an den Generalstaatsanwalt und erhob Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Staatsanwaltschaft.