Handys und Co.
"Recht auf Reparatur" startet jetzt
Mit 1. Oktober treten nämlich die Bestimmungen der 2024 beschlossenen EU-Warenreparaturrichtlinie in Kraft. Im Juli hatte der Nationalrat diese in nationales Recht gegossen. Hersteller beschädigter Waren müssen auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Reparatur anbieten.
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Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn eine Reparatur unmöglich ist, heißt es in der Erläuterungen zu dem Gesetz, mit dem die EU-Richtlinie umgesetzt wurde. Die Reparatur muss unentgeltlich oder zu einem "angemessenen Preis" erfolgen. Der Hersteller darf die Reparatur zudem nicht nur deshalb ablehnen, weil eine frühere Reparatur durch einen anderen Betrieb vorgenommen wurde. Grundsätzlich bleibt das "Recht auf Reparatur" je nach Produkt zwischen sieben und zehn Jahren ab dem letzten Inverkehrbringen bestehen.
AK fordert Ersatz für "Geräte-Retter-Prämie"
Wird ein betroffenes Produkt noch innerhalb der Gewährleistungsfrist defekt und die Käuferin oder der Käufer entscheidet sich für eine Reparatur - und gegen einen Austausch der Ware - wird die Gewährleistungsfrist nochmals um ein Jahr verlängert. Ziel der Richtlinie ist es, Elektroschrott zu reduzieren und einen nachhaltigeren Konsum zu fördern.
Wie die Arbeiterkammer (AK) in einer Aussendung informiert, können auch E-Bikes oder E-Scooter unter das neue Gesetz fallen. Dieses Gesetz bleibe aber "hinter den Erwartungen zurück", so die AK. Die Reparaturpflicht solle auf weitere Produktgruppen wie Spielzeuge und Gartenwerkzeuge ausgeweitet werden. Die AK spricht sich weiters für "eine rasche Umsetzung der geplanten Ökodesign-Verordnungen" aus. Diese stärke die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Gefordert wird zudem ein Ersatz für die mit Ende des Jahres auslaufende "Geräte-Retter-Prämie". Das Ende der Reparaturförderung war im Rahmen der Budgetsparmaßnahmen beschlossen worden.