Räumungsklage
Schimaneks: Gemeinde holt sich Nazi-Haus zurück
Das Urteil des Landesgerichts Krems ist nicht rechtskräftig, bestätigte Sprecher Ferdinand Schuster auf Anfrage einen "profil"-Bericht. Der frühere Büroleiter von FPÖ-Nationalratspräsident Walter Rosenkranz, René Schimanek, hatte bestritten, jemals Mieter des Hauses gewesen zu sein.
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NS-Devotionalien sichergestellt
Das Forsthaus gehört der Stadtgemeinde Langenlois, das Objekt unterhalb der Burgruine Kronsegg war seit 1976 an die Familie Schimanek vermietet gewesen. Hauptmieter war jahrelang der Vater von René Schimanek, der ehemalige niederösterreichische FPÖ-Chef und Landesrat Hans Jörg Schimanek senior, der Ende 2024 starb. Im Zuge von Ermittlungen gegen die "Sächsischen Separatisten" in Deutschland hatte im November 2024 eine Razzia in dem Forsthaus stattgefunden. Sichergestellt wurden auch NS-Devotionalien. Das Gebäude hätte der militanten rechten Gruppierung laut Ermittlungsakten als Rückzugsort für den "Tag X" dienen sollen.
Ruf und wirtschaftliche Interessen "massiv beeinträchtigt"
Nach dem Urteil des Bezirksgerichts Krems über die Räumungsklage von November 2025 hatte René Schimanek Berufung erhoben. Er bestritt, je Mieter des Forsthauses gewesen zu sein. Im Mietvertrag aus 1991 war dem Magazin zufolge sein Vater eingetragen. Die Stadt legte laut "profil" daraufhin einen Gemeinderatsbeschluss aus den frühen 2000er-Jahren vor, in dem René Schimanek als "Mieter des Hauses bei der Ruine Kronsegg" bezeichnet wurde. Das Landesgericht sah ihn als Hauptmieter an.
Mit dem Urteil vom 14. Juli wurde die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt und der Berufung nicht Folge gegeben, hieß es vonseiten des Landesgerichts zu dem Zivilverfahren. Demnach ist das Objekt "Altes Forsthaus" in Schiltern binnen 14 Tagen ab Rechtskraft des Urteils zu räumen. Die Stadtgemeinde habe sich "zu Recht auf § 1118 ABGB gestützt, wonach ein erheblich nachteiliger Gebrauch zur Auflösung des Bestandverhältnisses berechtige", wurde zur Begründung mitgeteilt. "Die Einbringung von erheblichen Mengen an Munition und NS-Devotionalien in das Bestandobjekt mit darauffolgender (auch) internationaler Berichterstattung" habe "den Ruf und wirtschaftliche Interessen der klagenden Partei massiv beeinträchtigt, sodass ein erheblich nachteiliger Gebrauch gegeben ist", hieß es. Auf ein Verschulden oder eine Strafbarkeit dieses Verhaltens komme es nicht an.
Parteiaustritt und Rücktritt nach Verurteilung wegen Wiederbetätigung
Gegen das Urteil des Landesgerichts Krems könnten noch Rechtsmittel ergriffen werden, um an den Obersten Gerichtshof (OGH) zu gelangen, teilte Schuster mit. René Schimanek habe bereits angekündigt, das nicht zu tun, sagte Bürgermeister Harald Leopold (ÖVP) zu "profil". Er soll angegeben haben, bis Ende August ausgezogen zu sein. Schimanek wollte laut dem Magazin keine Stellung dazu nehmen.
René Schimanek wurde im März wegen Wiederbetätigung vom Landesgericht Krems in Zusammenhang mit der Todesanzeige für seinen Vater zu einem Jahr bedingt verurteilt. Er hatte die Veröffentlichung der Parte mit dem in rechtsextremen Kreisen verbreiteten Zitat "...und ewig lebt der Toten Tatenruhm" und dem "Irminsul"-Symbol auf der Webseite der Stadtgemeinde Langenlois veranlasst. In Bezug auf die sichergestellten NS-Devotionalien konnte kein Eigentümer festgestellt werden, entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt.
Nach dem Prozess erklärte Schimanek seinen Austritt aus der FPÖ, um Schaden von der Partei abzuwenden. Außerdem legte er sein Mandat als Stadtrat zurück. Nachdem er im Februar 2025 um Auflösung seines Dienstverhältnisses als Büroleiter von Rosenkranz gebeten hatte, wechselte er zum Freiheitlichen Bildungsinstitut (FBI), was für Kritik sorgte.