"Bürokratie"
Seit 100 Tagen: Regierung pfeift auf EU-Frist
Ein Entwurf von Sozialministerin Klaudia Schumann (SPÖ) liegt vor, es fehlt aber weiterhin die Zustimmung der beiden Koalitionspartner ÖVP und NEOS. Bisher zeichnet sich keine rasche Einigung ab. Kritik an der Blockade kommt von der Opposition.
Den Entwurf hatte die Ministerin nach ausgebliebener Einigung der Sozialpartner einen Tag vor Ablauf der Frist (7. Juni 2026) vorgelegt. Laut Ministerium waren die Gespräche der Sozialpartner "weit fortgeschritten" und viele Punkte bereits geklärt. "Jetzt geht es darum, die noch offenen Punkte mit den Koalitionspartnern zu klären. Auf deren Rückmeldung warten wir derzeit noch", schrieb ein Sprecher der APA am Montag.
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"Die Sozialpartner sind hierzu im Austausch", so der knappe Kommentar aus dem ÖVP-Parlamentsklub. Die Volkspartei beharrte zuletzt dem Vernehmen nach auf eine Einigung von Arbeitnehmer- und -gebervertretern. Auch der dritte Koalitionspartner NEOS verwies am Montag lediglich auf bisherige Aussagen. Die Pinken hatten in der Vergangenheit eine überbordende Bürokratie befürchtet durch "Gold-Plating", also eine Übererfüllung der EU-Vorgaben. Sie sprachen sich zudem für eine Überarbeitung der Entgelttransparenzrichtlinie im Zuge eines "Stop the Clock"-Verfahrens auf EU-Ebene aus.
Grüne: "Scheinargument" Bürokratie
Für die Grüne Frauensprecherin Meri Disoski sind dies Scheinargumente: "Wer im Jahr 2026 bei digitalisierter Lohnverrechnung erzählt, dass Lohntransparenz an überbordender Bürokratie scheitert, der sucht keine Lösung, sondern eine Ausrede". Die EU-Lohntransparenzrichtlinie sei "eines der wichtigsten frauen- und gleichstellungspolitischen Instrumente, eines der wichtigsten Vorhaben der vergangenen Jahre", kritisiert sie die fehlende Umsetzung. Österreich sei nicht nur europarechtlich verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen und riskiere ein Vertragsverletzungsverfahren in Brüssel - das Land habe auch eine der größten Lohnlücken im europäischen Vergleich.
Laut den letzten verfügbaren Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat für das Jahr 2024 verdienten Frauen hierzulande mit Blick auf die Brutto-Stundenlöhne 17,6 Prozent weniger als Männer. Größer war die Lücke nur in Estland und in der tschechischen Republik. Im EU-Schnitt betrug die Lohnlücke 11,1 Prozent.
Aus diesem Grund müsse Österreich weitergehen, als nur die EU-Mindeststandards zu erfüllen. Disoski fordert, das "dänische Modell" umzusetzen. Hier würden Unternehmen schon ab 35 Beschäftigten in die Pflicht genommen (EU-Richtlinie bzw. Schumanns Entwurf setzen bei 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an; Anm.). Das dänische Beispiel habe gezeigt, dass die Maßnahme zu einem deutlichen Rückgang der Lohnlücke führe ohne negative Auswirkung auf die Profitabilität von Unternehmen.
EU-Kommission erteilte "Stop-the-Clock" eine Absage
Kritik an der Regierung übte am Montag auch die FPÖ. Die Koalitionsparteien würden "nur nach außen hin die großen Kämpfer für Lohngerechtigkeit" geben, dabei würden sie "echte Transparenz wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser" fürchten, sagte die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einem Statement. Sie wolle Transparenz nicht nur bei Unternehmen sondern auch im öffentlichen und halbstaatlichen Sektor.
Bei der EU-Kommission in Brüssel ist man zurückhaltend. Der Umsetzungsprozess in den Mitgliedstaaten bleibe "dynamisch" und man bewerte die Situation derzeit noch, sagte eine Sprecherin der Brüsseler Behörde zur APA. Vertragsverletzungsverfahren seien bei einer nicht erfolgten Umsetzung möglich. Die Sprecherin wollte aber nicht über die mögliche Eröffnung solcher Verfahren in der Zukunft "spekulieren".
Ein "Stop-the-Clock"-Verfahren (bei dem Umsetzungsfristen nach hinten verlegt werden; Anm.) bzw. eine Überarbeitung, wie von den NEOS gefordert, hatte die zuständige EU-Kommissarin Hadja Lahbib im Mai ausgeschlossen, wie sie in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des belgischen EU-Abgeordneten Kris Van Dijck festhielt.
Nur drei Länder hielten Frist ein
Bevor die Frist Anfang Juni abgelaufen war, hatten die EU-Länder drei Jahre für die Umsetzung Zeit. Nur drei Länder haben das EU-Gesetz laut dem Europäischen Gewerkschaftsbund ETUC pünktlich in nationales Recht gegossen: Die Slowakei, Italien und Litauen.
Im Dezember 2022 hatten sich der Rat (EU-Mitgliedstaaten) und das Europaparlament auf einen gemeinsamen Text geeinigt, den beide Institutionen dann im Frühjahr 2023 final absegneten. Im EU-Parlament stimmten von den damaligen österreichischen Abgeordneten jene von SPÖ, Grünen und NEOS zu. Die damals anwesenden EU-Mandatare von ÖVP und FPÖ enthielten sich. Im Rat stimmte Österreich (ÖVP und Grüne bildeten damals die Regierung) dafür.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird mit der Richtlinie unter anderem EU-weit das Recht eingeräumt, von ihrem Arbeitgeber Informationen über durchschnittliche Entgelte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Position zu erhalten. Vor einem Bewerbungsgespräch müssen Unternehmen verpflichtend das Eingangsgehalt bekanntgeben. Sie dürfen Bewerber auch nicht mehr nach deren Gehalt in vorherigen Jobs befragen.
Werden die Rechte einer oder eines Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleichwertiger Arbeit für Männer und Frauen verletzt, hat die Person Anspruch darauf, den gesamten entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Dies umfasst laut Richtlinien-Text "die vollständige Nachzahlung entgangener Entgelte und damit verbundener Boni oder Sachleistungen sowie den Schadensersatz für entgangene Chancen, immateriellen Schaden, jeglichen Schaden, der durch andere relevante Faktoren verursacht wurde (...)". Zudem soll bei entsprechenden Gerichtsverfahren der Arbeitgeber die Beweislast tragen.