oe24 macht die Rechnung

Sprit, Pakete: Das wird NEU ab 1. Oktober

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oe24 macht die Rechnung: Was wir uns wirklich sparen
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Neue Gesetze. Ab 1. Oktober gelten neue Gesetze: Für E-Mopeds und E-Roller gelten strengere Regelungen – obwohl es auch hier wieder ein Ausnahmen-Chaos gibt.

Der Sprit wird dafür endlich billiger, Pakete jedoch empfindlich teurer. oe24 hat nachgerechnet, wie viel Sie sich ab 1. Oktober wirklich sparen.

Spritpreisbremse um 12,2 Cent pro Liter

Billiger. Eine Entlastung für Autofahrer bringt die Spritpreisbremse der Regierung ab 1. Oktober. 12 Cent pro Liter Diesel oder Benzin spart man sich. Die Ersparnis summiert sich auf im Schnitt 84 Euro im Jahr.

Denn: Der Österreich-Schnitt liegt bei 12.560 Kilometern im Jahr, die mit dem Auto gefahren werden (laut Statistik Austria). Bei 5,5 Liter Verbrauch vertankt man rund 700 Liter im Jahr! Rund 60 Liter im Monat. Wenn die Spritpreisbremse ein Jahr lang (!) bleiben sollte, dann spart man sich 84 Euro.

Paketsteuer für 2,40 Euro pro Lieferung

Teurer. Doch ab 1. Oktober gilt auch die neue Abgabe für Pakete – 2,40 Euro fallen hier an. In Österreich wurden im Vorjahr 232 Millionen Pakete zugestellt. Damit wurden im Jahr rund 25 Pakete pro Kopf geordert. Wenn die Kosten von 2,40 Euro pro Paket auf den Kunden umgeschlagen werden – was erwartbar ist – dann blecht jeder einzelne 62 Euro im Jahr mehr. Die Zahl entspricht in etwa den 400 Millionen Euro, die sich das Finanzministerium erwartet.

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12 Euro Ersparnis bleiben übrig

Von der Ersparnis durch die Spritpreisbremse bleiben nach der Paketsteuer also nur rund 12 Euro übrig.

Natürlich wird man einwenden, dass die Paketsteuer nicht jedes Paket betrifft. Tatsächlich bestellt aber schon der Großteil der Österreicher bei Otto, Amazon und anderen großen Händlern.

Aus für E-Mopeds auf den Radwegen

E-Mopeds dürfen nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein, sie brauchen Nummerntafel, es gilt Führerschein- und Versicherungspflicht. 5.000 E-Mopeds werden allein in Wien wohl über Nacht wertlos. Doch auch hier gibt es Ausnahmen (siehe unten).

Ab 1. Oktober können Belege noch einfacher elektronisch ausgestellt werden, da der Beleg bei Zahlungen mit Bargeld, Bankomat-oder Kreditkarte nunmehr gleich vor Ort, das heißt zum Beispiel per Mail, per App oder etwa mittels Bildschirmanzeige, zur Verfügung gestellt werden kann.