Er begrüße die aktuelle Diskussion, meinte Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) in der "Tiroler Tageszeitung" und stehe einer etwaigen Senkung "offen" gegenüber, wie er gegenüber der APA ergänzte. Mattles SPÖ-Landesrätin Eva Pawlata war hingegen anderer Meinung.
"Ich sehe es wie Markus Wallner: Wer früh Grenzen aufzeigt, dem gehören auch früh Grenzen aufgezeigt. Wegschauen bis zum 14. Geburtstag ist keine ausreichende Antwort", meinte Mattle fast wortgleich wie sein Vorarlberger Kollege und Parteifreund. Prävention und Konsequenzen würde es gleichermaßen brauchen.
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Anders sieht es hingegen Soziallandesrätin Pawlata. "Ich stehe nicht hinter einer pauschalen Herabsetzung der Strafmündigkeit. Das würde auch bedeuten, dass man den zwölfjährigen Kaugummidieb ins Strafrechtssystem bringt", argumentierte diese am Freitag bei einer Pressekonferenz. Es sei aber die Aufgabe des Bundes, sich dieser Herausforderung zu stellen. "Wie das der Bund macht - ob man etwas ins Strafrechtssystem einpflegen kann, ohne pauschal die Strafmündigkeit herabzusetzen - dafür gibt es einige Arbeitsgruppen", erklärte Pawlata.
FPÖ-Attacke auf Mattle, Expertin entschieden gegen Herabsetzung
Eine scharfe Attacke auf Mattle kam unterdessen von Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger. Der Landeshauptmann sei wie das "sprichwörtliche Fähnchen im Wind", denn die Tiroler ÖVP habe einen an die Bundesregierung gerichteten FPÖ-Antrag auf Senkung der Strafmündigkeit im Jahr 2023 noch abgelehnt. Der nunmehrige Sinneswandel komme ob der Zustände "wohl zu spät". "Es ist die tagtägliche Realität, dass es immer jüngere Täter gibt, daher muss man die Strafbarkeitsgrenze von derzeit 14 Jahren herabsenken. Allerdings bedarf es dann auch einer grundlegenden Reform im Jugendstrafrecht, lediglich die Herabsetzung wird zu wenig sein", mahnte Abwerzger ein.
Einmal mehr gegen eine Senkung sprach sich hingegen die Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP), Kathrin Sevecke, aus. Studien über Länder wie Dänemark, wo die Strafmündigkeit für kurze Zeit von 15 auf 14 Jahre herabgesenkt wurde, würden keine abschreckende Wirkung zeigen, hingegen erhöhte Rückfall- beziehungsweise Delinquenzraten bei den betroffenen Jugendlichen, argumentierte Sevecke in einer Aussendung unter anderem.