Fall Kater Schmotzer

Tierärztekammer fordert neue Prüfung

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In der Bevölkerung herrscht nach wie vor Unfassbarkeit. Der Ärger über den Freispruch im Fall des getöteten Katers Schmotzer richtet sich nicht nur gegen die Jugendlichen, sondern auch gegen die zuständige Richterin.
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Auf Social Media wird sie massiv angefeindet und laut aktuellen Berichten sogar bedroht. Diese Drohungen sollen jetzt strafrechtlich verfolgt werden. Auf Social Media ist die Kommentarfunktion unter einschlägigen Beiträgen mittlerweile oft ausgeschalten. Unter jenen, die das Kommentieren noch zulassen, zeigen die Menschen jedoch Einigkeit und kommentieren: "Was die Leute ärgert ist das eben NICHT Recht gesprochen wurde. Gerechtigkeit wurde NICHT hergestellt und das Volk möchte das halt nicht hinnehmen. … Alle Beteiligten haben versagt und sollten sich das bitte eingestehen und nicht den Unmut der Menschen jetzt zum Problem machen!"

Eine anderer User schreibt: "Das was die Gerichte in Österreich aufführen, hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun…Eine abschreckende Wirkung ist hier nirgendwo mehr zu sehen."
Ein weiteres Kommentar, das große Zustimmung gefunden hat lautet:
"Ich finde es großartig, dass nicht alle Österreicher, oder sogar die absolute Mehrheit sich nicht einlullen lässt und ein gesundes Gerechtigkeitsempfinden hat, das der Justiz fehlt. … Zu behaupten, dass die Kritik den Rechtsstaat untergräbt und dass man dagegen vorgehen müsse, ist der Gipfel. Richterinnen, die Vergewaltiger und Tierquäler laufen lassen, sind die wahre Gefahr für das Vertrauen in einen Rechtsstaat! Wer die Bevölkerung, in deren Namen dieses Skandalurteil gefallen ist, nun nicht ernst nimmt oder gar anklagt, der hat NICHTS begriffen und gehört aus dem Amt entfernt."

Grundsätzlich gilt auch im Jugendstrafverfahren der Öffentlichkeitsgrundsatz: Verhandlungen sind also laut der Strafprozessordnung und laut Artikel 6 der europäischen Menschenrechtskonvention grundsätzlich auch bei jugendlichen Angeklagten öffentlich zu führen. Das Volk soll beobachten können, wie Gerichte arbeiten und Urteile sollen dadurch kontrollierbar sein. So kann die Bevölkerung nachvollziehen, dass Beweise tatsächlich geprüft und Verfahrensregelungen eingehalten wurden. Durch die Beobachtung des Vorgehens der Gerichte soll Willkür verhindert werden. Außerdem ermöglicht die Öffentlichkeit gerade bei Verfahren von besonderem öffentlichem Interesse eine sachliche Berichterstattung über die Rechtsprechung. Aufgrund besonderer Schutzregelungen gegenüber den Jugendlichen kann die Öffentlichkeit jedoch von der Verhandlung ausgeschlossen werden – wie dies auch im Fall Schmotzer entschieden wurde. Als Folge bleiben offene Fragen, mit denen sich nun auch die Österreichische Tierärztekammer beschäftigt.

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Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Bestimmungen des Tierschutzgesetzes: Einerseits darf ein Tier nicht ohne "vernünftigen Grund" getötet werden. Andererseits müssen verletzte Tiere unverzüglich ordnungsgemäß versorgt und erforderlichenfalls tierärztlich behandelt werden.

Aus Sicht der Tierärztekammer müsse deshalb geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Tötung tatsächlich vorlagen und ob zuvor eine fachgerechte Untersuchung des Tieres erfolgt ist. Ob ein verletztes oder erkranktes Tier behandelbar ist, könne letztlich nur auf Grundlage einer tierärztlichen Beurteilung festgestellt werden.

Mit einer im vergangenen März gefällten Entscheidung, stellte der der Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund nach dem Tierschutzgesetz eigenständig zu beurteilen ist. Ein strafrechtlicher Freispruch beantwortet demnach nicht automatisch auch die Frage, ob sämtliche tierschutzrechtlichen Verpflichtungen eingehalten wurden.

Genau hier sieht die Tierärztekammer im Fall "Schmotzer" weiteren Klärungsbedarf. Sie fordert die zuständigen Behörden auf, den Fall unter den tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und gegebenenfalls ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten.

Denn die rechtliche Beurteilung könnte auch für künftige Fälle Bedeutung haben.