An Schulen
Wiederkehr: So wird Kopftuch-Verbot durchgesetzt
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) erwartet trotz Boykottaufrufen und Tipps zur Umgehung, dass sich nur vereinzelt Mädchen nicht an das Gesetz halten werden. Dass das Verbot das Schulklima verschlechtern könnte, befürchtet er nicht. "Es ist sichergestellt, dass es keinen Konflikt im Klassenzimmer selber gibt", betonte er im APA-Gespräch.
Auch interessant
Wenn ein Mädchen unter 14 am Schulgelände "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt", wird es zuerst in einem vertraulichen Einzelgespräch von der Klassenlehrkraft aufgefordert, das Kopftuch abzunehmen. Wirkt das nicht, ist "unverzüglich" die Direktion einzuschalten. Sie soll die Eltern über das Gesetz und dessen Ziel - den Schutz der Mädchen vor gesellschaftlichem oder religiösem Druck - informieren. Dabei kann sie sich auch Unterstützung aus der Schulpsychologie oder von Experten der Bildungsdirektion holen. Kommt das Mädchen trotzdem weiter mit Kopftuch in die Schule, wandert das Verfahren in die Bildungsdirektion. Bei weiteren Verstößen kann die Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen bis zu 800 Euro verhängen, und zwar auch mehrfach. "Adressaten des Gesetzes sind in letzter Konsequenz die Eltern, die verantwortlich sind für ihre Kinder unter 14", stellt Wiederkehr klar.
Von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) erwartet der Minister, dass sie die Einhaltung des mit großer Mehrheit im Nationalrat beschlossenen Gesetzes unterstützt. IGGÖ-Präsident Ümit Vural hatte zuletzt für Irritation gesorgt, als er in einem ORF-Interview Verständnis für Widerstand gegen das Gesetz gezeigt hat. Auf ihrer Homepage behauptet die IGGÖ weiterhin, dass die Schule ohne Beisein der Eltern nicht mit den Mädchen über ihr Kopftuch sprechen darf. Das sei eine "eindeutige Falschinformation", kritisierte Wiederkehr. "Es wird auf jeden Fall noch Gespräche geben, um sicherzustellen, dass es eine korrekte Darstellung der Rechtslage gibt."
Begleitende Studien geplant
Die Sanktionsmöglichkeiten sind mit Verwaltungsstrafen bis zu 800 Euro aus Sicht des Ministers ausreichend. Eine Anhebung der Maximalstrafe auf 2.500 Euro, wie sie Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wegen im Internet kursierender Boykottaufrufe gefordert hat, sei bei einem Gesetz, das noch nicht einmal schlagend geworden ist, "nicht zielführend". Eltern, die sich bewusst nicht an das Gesetz halten, könne man ohnehin mehrfach strafen. Wie oft es künftig Sanktionen gibt, weil das Kopftuchverbot bis 14 an den Schulen nicht eingehalten wird, soll von den Bildungsdirektionen dokumentiert werden. Ein erster Zwischenstand dieses Monitorings soll im Herbst kommuniziert werden, so Wiederkehr.
Wie viele Mädchen vom Kopftuchverbot überhaupt betroffen sind, ist derzeit unklar. Im Bildungsministerium geht man auf Basis älterer Untersuchungen von mehreren tausend Kopftuchträgerinnen vor allem in der Sekundarstufe 1 (Mittel- und Sonderschule, AHS-Unterstufe) aus, im Volksschulalter spiele das Thema kaum eine Rolle. In Zukunft soll es verlässliche Zahlen geben: Mit der Einführung des Kopftuchverbots starten begleitende Studien, auch zum Thema religiöse und kulturelle Konflikte an den Schulen.
Das Kopftuchverbot bis 14 an den Schulen ist mit 1. September in Kraft getreten, die Sommerschule in den letzten beiden Ferienwochen wurde davon allerdings ausgenommen. Schlagend wird es damit erst mit dem Schulbeginn am 7. September (Wien, Niederösterreich. Burgenland) bzw. am 14. September (in den übrigen Bundesländern). Es ist schon der zweite Anlauf, das Verhüllen an den Schulen einzuschränken. Im Herbst 2019/20 war unter Schwarz-Blau ein Kopftuchverbot an den Volksschulen eingeführt worden. Es wurde allerdings nach etwas mehr als einem Jahr vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben mit dem Argument, dass eine nur auf Muslime abzielende Regelung nicht mit der religiösen Neutralität des Staates vereinbar sei. Die IGGÖ hat bereits nach der Beschlussfassung der aktuellen Regelung im Nationalrat angekündigt, auch das neue Gesetz beim VfGH anzufechten. Ein von ihr beauftragtes Gutachten sieht auch hier einen Verstoß gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität.