OÖ. Seine Ehefrau vor allem mit Alkohol betäubt haben soll ein 51-Jähriger Oberösterreicher - ein Berufschauffeur für einen Energiekonzern - aus Marchtrenk, der seine aktuelle Ehefrau und Mutter einer 15-jährigen Tochter gegen 500 Euro an einer seinen Nachbarn (ebenfalls 51) in der Reihenhaussiedlung in Unterhaid zu brutalen Vergewaltigung gleichsam verliehen hat.
In den Nacht vom 25. auf 26. Juni dieses Jahres verstarb die Frau daran, verblutete auf den Wasserbett, nachdem sie mutmaßlich von ihrem Gatten und dann von dem Nachbarn vergewaltigt sein soll. Die Frau hatte fast vier Promille, die ihr offenbar eingeflößt worden waren, im Blut. Gefunden wurde sie von ihrer Tochter - die hoffentlich in dieser monströsen Causa nur geschockter Zeuge und Angehöriger und nicht auch Opfer ist - um 0.44 Uhr
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Ganzes Netzwerk befürchtet
Die Ermittler - die anfangs von fahrlässige Tötung im Rahmen eines "Sex-Unfalls" ausgingen, nach Vorliegen der Obduktion und nach Auswertung der Chats zwischen den beiden Peiniger, gehen jetzt von einem Gewaltverbrechen (Vergewaltigung mit Todesfolge) aus und nahm die beiden in Haft nahmen - ein ganzes Netzwerk befürchten, darum ist der 1.000-Seiten-Akt bisher unter Verschluss gewesen, um weitere Erhebungen nicht zu torpedieren.
Lange Haftstrafen für Missbruchs-Duo
Geradezu frech und schwer empört reagiert die Anwälte des Hauptbeschuldigten auf die jüngsten Enthüllungen. Der bleibt weiter bei einem "Sex-Unfall, nicht mehr und nicht weniger" und dass es in jener Nacht wohl zu einem "Dreier" gekommen ist, "der in Österreich ja nicht verboten sei." Die Chats wiederum hätten mit der Realität nichts zu tun. "Die beiden haben in einem expliziten Forum nur ihre Phantasien ausgetauscht."
Der zweite Beschuldigte indes ist laut Staatsanwaltschaft geständig und reuig. Gegen ihn wird in zwei Fällen wegen Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person - einmal wegen einer für das Opfer besonders erniedrigenden Tatbegehung - ermittelt. Der Strafrahmen dafür liegt zwischen fünf und 15 Jahren. Gegen den Ehemann, der bisher zu den Vorwürfen aktuell schweigt, wird wegen Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person mit Todesfolge ermittelt. Dieser Tatbestand hat den gleichen Strafrahmen wie Mord - zehn bis 20 Jahre oder lebenslang.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Verbot von Vergewalgtigungsvideos
In einem gemeinsamen Statement von Babler mit Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und Justizministerin Anna Sporrer (alle SPÖ) wurde zudem betont, dass man das Strafrecht weiterentwickeln müsse, wenn neue Formen von Gewalt entstehen. "Deshalb reformieren wir das Sexualstrafrecht - unter anderem mit einem Verbot des Besitzes von Vergewaltigungsvideos", so die Regierungsmitglieder.