Förderpaket für E-Mobilität

3.000 Euro für Käufer von E-Autos

07.01.2019

Verkehrs- und Umweltministerium stellen für 2019/20 insgesamt 65,5 Mio. Euro zur Verfügung.

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© APA/AFP/PATRIK STOLLARZ
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Die Regierung hält Wort und setzt die Förderung der E-Mobilität  auch in den nächsten Jahren fort. Konkret wollen das Verkehrs- und das Umweltministerium die Anschaffung von Elektrofahrzeugen in den Jahren 2019 und 2020 mit insgesamt 65,5 Mio. Euro fördern. Davon sollen 40,5 Mio. vom Verkehrsministerium kommen, 25 Mio. Euro soll das Umweltministerium aufbringen. Die Auto- und Zweiradimporteure sowie der Sportfachhandel haben außerdem Rabatte in Höhe von 27,5 Mio. Euro fix zugesagt.

In den vergangenen zwei Jahren  wurden 14.300 Förderanträge für E-Pkw und E-Zweiräder eingebracht, heißt es in einer gemeinsamen Aussendung des Verkehrs- und des Umweltministeriums. Die Anträge kamen etwa je zur Hälfte von Privatpersonen und Unternehmen. Bei den Autos entfielen rund 88 Prozent der Anträge auf Pkw mit reinem Elektroantrieb und etwa 12 Prozent auf Plug-in-Hybride und Range-Extender.

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3.000 Euro für Käufer von Elektroautos

Im neuen Förderprogramm werden Pkw mit reinem Elektroantrieb mit 3.000 Euro gefördert - bisher waren es 4.000 Euro. Bei Hybridfahrzeugen sind es bis zu 1.500 Euro. Nicht mehr förderfähig sind Diesel-Plug-in-Hybride. Neu ist - bei privaten Antragstellern - auch eine Obergrenze beim Anschaffungspreis von 50.000 Euro. Die Förderung von Heimladestationen (Wallbox) ist ebenso neu wie die Erhöhung der Förderung von 200 auf 600 Euro für die Installation von Ladestationen in Mehrparteienhäusern.

Für E-Zweiräder wurde die Förderung in der Klasse L3e von bisher 750 auf nunmehr 1.000 Euro erhöht. Neu ist auch die erstmalige Fördermöglichkeit von E-Transporträdern für Private in der Höhe von 400 Euro.

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E-Nutzfahrzeuge

Im Fördersegment "Unternehmen, Gemeinden, Vereine" gibt es ebenso neue Fördersätze. Die Förderung für leichte E-Nutzfahrzeuge bis zu 2,5 Tonnen wird von bisher 3.000 Euro auf künftig 5.000 Euro erhöht. Leichte E-Nutzfahrzeuge größer als 2,5 Tonnen können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, Elektro-Kleinbusse (M2) mit bis zu 20.000 Euro. Elektro-Fahrräder können - bei einer Mindestankaufsmenge von zehn Stück - mit 200 Euro pro Fahrrad gefördert werden, E-Transporträder auch in diesem Bereich mit 400 Euro.

Bei den E-Nutzfahrzeugen gibt es - je nach Kategorie - verschiedene Fördersätze. Die Klasse N2 kann mit 20.000 Euro gefördert werden, N3 mit maximal 50.000 Euro. E-Busse für bis zu 39 Personen mit 60.000 Euro, E-Busse mit mehr als 39 Personen Transportvolumen mit bis zu 100.000 Euro (bisher 60.000 Euro).

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