Rechtsgrundlagen fixiert

Automatisiertes Fahren: Weg ist frei

08.07.2016

Nationalrat beschloss Gesetz für bestehende Assistenz- und neue Testsysteme.

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© Audi
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Der Nationalrat hat nun endgültig die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung bestimmter Assistenzsysteme und automatisierter Fahrsysteme in Kraftfahrzeugen geschaffen. Die Novelle des Kraftfahrgesetzes erhielt die Zustimmung aller Fraktionen mit Ausnahme der Grünen.

Bestehende und neue Systeme

Das betrifft einerseits Systeme, die bereits genehmigt und in Serie sind (z.B. Stauassistent), die aber aufgrund der bestehenden Lenkerpflichten (etwa die Verpflichtung zum Halten des Lenkrads mit mindestens einer Hand) derzeit nicht genutzt werden können. Andererseits werden auch komplett neue Systeme für Testzwecke berücksichtigt.

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Lenker muss jederzeit eingreifen können

Details, unter welchen Umständen von Lenkerpflichten abgesehen werden kann, soll in Zukunft das Verkehrsministerium durch eine Verordnung festlegen können. Festgeschrieben wird mit der Novelle aber auch, dass der Lenker jederzeit in der Lage sein muss, die Fahraufgaben wieder zu übernehmen. Damit wird festgehalten, dass es auch in Zukunft menschliche Lenker geben muss.

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