Einbau von E-Ladestationen

Erleichterung für Wallboxen in Mehrparteienhäusern

17.06.2021

Einbau von E-Ladestationen wird durch Vereinfachung bei Mehrheitsbeschlüssen erleichtert.

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© Volkswagen
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Im Vorjahr wurde mit dem "Right to plug" eine Gesetzesänderung angekündigt , die den Einbau von Wallboxen  zum Aufladen von Elektroautos  in Mehrparteienhäusern erleichtern soll. Am Donnerstag haben die beiden grünen Ministerinnen Alma Zadić und Leonore Gewessler diesbezüglich Informationen geliefert.

Änderung bei Mehrheitsbeschlüssen  

Konkret wurden Erleichterungen für den Einbau von Elektro-Ladestationen, für barrierefreie Zugänge, einbruchsichere Türen, Beschattungseinrichtungen und Photovoltaikanlagen in Mehrparteinhäusern angekündigt. Ab nächstem Jahr soll es reichen, wenn nicht die Mehrheit der Wohnungseigentümer, sondern die Mehrheit der Personen, die auf das Anliegen reagieren, für diese baulichen Maßnahmen stimmen. 

"Künftig soll es grundsätzlich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankommen, also auf die Personen, die sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch flankierende Maßnahmen und bestimmte Mindestzustimmungsquoten - ein Drittel der Miteigentumsanteile, um zu gewährleisten, dass der Beschluss nicht nur von einer sehr aktiven kleinen Minderheit mitgetragen wird", so die Ministerinnen.

Anfang 2022

Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei mit dem Koalitionspartner abgesprochen und solle mit Beginn 2022 in Kraft treten. Derzeit sind rund 50.000 reine Elektroautos und knapp 100.000 Plug-in-Hybridautos auf den Straßen unterwegs.

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