Regeln gelockert

Grünes Licht für selbstfahrende Autos

16.05.2014


Expertenausschuss der UN hat Wiener Konvention für den Straßenverkehr ergänzt

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© BMW AG
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Die Autoindustrie und der IT-Riese Google arbeiten, wie mehrmals berichtet, schon lange am Fahren ohne Hand am Steuer - doch bisher stand dem eine weltweit gültige Straßenverkehrsregel entgegen. Jetzt sind die Autobauer bei den gesetzlichen Voraussetzungen für die neue Technologie einen wichtigen Schritt vorangekommen. Ein Expertenausschuss der Vereinten Nationen (UN) hat dafür die Wiener Konvention für den Straßenverkehr ergänzt, wie das deutsche Verkehrsministerium und der Autobauer Daimler erklärten. Nun müsse bei den Vereinten Nationen die Konvention noch förmlich angepasst werden, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters.

Grundstein für die Legalität gelegt
Mit der Änderung ist die Basis gelegt, damit das von Daimler, Volvo, Continental, BMW und anderen Herstellern vorangetriebene autonome Fahren legal wird. Doch dazu sind noch viele weitere Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene notwendig, unter anderem zur Haftung. "Wir haben ein autonomes Fahrzeug entwickelt, jetzt muss die Gesetzgebung folgen", sagte eine Daimler-Sprecherin. Daimlers Forschungschef Thomas Weber freute sich: "Die Wiener Konvention ist jetzt gerade - Gott sei Dank! - verändert worden."

Mercedes hat im vergangenen Jahr mit einer voll-automatisierten S-Klasse und Ausnahmegenehmigung die gut 100 Kilometer von Mannheim nach Pforzheim testweise zurückgelegt. Das Fahrzeug umschiffte alle Hindernisse dank Sensoren, Kameras und Radar sowie einer riesigen Menge verarbeiteter Daten, ohne dass der Fahrer eingreifen muss. Die Nobellimousine glitt wie von Geisterhand gelenkt - für den Notfall aber mit einem Mann im Fahrersitz - über die historische Bertha-Benz-Route: Diese Strecke legte die Gattin von Firmengründer Carl Benz 1888 mit einem dreirädrigen Motorwagen zurück, es war die erste Auto-Fernfahrt der Geschichte.

Wichtigen Artikel auf neue Technik angepasst
Bisher stand der Artikel 8 der Konvention von 1968, mit der Straßenverkehrsregeln weltweit vereinheitlicht werden, der neuen Technik entgegen. "Jeder Führer muss dauernd sein Fahrzeug beherrschen oder seine Tiere führen können", lautet die Vorgabe, die für Autos genauso wie für Pferdegespanne oder Ochsenkarren gilt. Nun wurde in dem dafür zuständigen weltweiten Gremium bei den Vereinten Nationen festgelegt, dass Systeme zum automatisierten Fahren zulässig sind, wenn sie jederzeit vom Fahrer gestoppt werden können. Für die Änderung hatten sich Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Belgien eingesetzt, wie aus den Unterlagen hervorgeht.

Bis zum komplett autonomen Fahren ist der Weg technisch allerdings noch weit - Experten rechnen mit Serienreife ab 2020. Aber einzelne Anwendungen, etwa das Fahren im Geleitzug im Stau, sodass der Fahrer die Hände vom Steuer nehmen und lesen kann, oder automatisches Überholen und Einparken sollen schon früher auf den Markt kommen.

 

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