Lärmpflicht bis 20 km/h

Jetzt müssen auch E-Autos laut sein

30.06.2019

Neue EU-Verordnung schreibt die Imitation von Motorgeräusch vor.


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© Renault
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Nun sind die Zeiten von lautlos dahinschleichenden Elektroautos vorbei. Ab dem 1. Juli 2019 muss in neuen Typen von Plug-in-Hybrid- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Warnsignal installiert sein. Dieses System heißt AVAS (steht für Acoustic Vehicle Alerting System) und soll Fußgänger sowie Radfahrer schützen. Ausgangspunkt ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments, die nun EU-weit umgesetzt werden muss.

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Wie bei Auto mit Verbrennungsmotor

Ab 1. Juli müssen daher neu typisierte Elektroautos bis zu einem Tempo von 20 km/h ein Warngeräusch von sich geben, das eine ähnliche Charakteristik wie ein Kfz mit Verbrennungsmotor hat. Außerdem soll durch Lautstärke- und Frequenzänderung hörbar sein, ob ein Fahrzeug beschleunigt oder bremst. Der größte heimische Autofahrerclub sieht die Neuregelung durchaus positiv: "Wir begrüßen diese Verordnung, weil sie aus unserer Sicht einen positiven Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leistet – insbesondere im urbanen Raum", so ÖAMTC-Chefjurist Martin Hofferr. Der Mobilitätsclub spricht sich in diesem Zusammenhang auch dafür aus, eventuelle Nachbesserungen dieser Maßnahme eng mit Sehbehindertenverbänden abzustimmen.

Fragen und Antworten zur neuen Verordnung

Betrifft diese Neuerung alle E-Autos?

Nein. Die Verordnung verpflichtet die Ausrüstung mit AVAS nur bei Fahrzeugen, die ab dem 1. Juli 2019 typisiert werden. Das heißt, dass die meisten E-Autos, die davor zugelassen wurden und das System nicht verbaut hatten, weiterhin geräuschlos unterwegs sein werden und auch nicht nachgerüstet werden müssen. "Es gibt aber einige Hersteller, die nach Bekanntwerden der Anforderungen bereits freiwillig ein AVAS verbaut haben", so Hoffer.

Machen E-Autos dann auch im Stand Geräusche?

Nein. In der Verordnung ist nur vorgeschrieben, dass die Fahrzeuge zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von 20 km/h ein Schallzeichen erzeugen müssen.

Weshalb nur bis zu 20 km/h?

Ab Geschwindigkeiten über 20 km/h ist das Abrollgeräusch der Reifen bei modernen Fahrzeugen meistens lauter als der Motor selbst. "Ein zusätzlicher Sound darüber hinaus ist für die Verkehrssicherheit nicht mehr relevant und würde lediglich mehr Lärm erzeugen", der ÖAMTC-Jurist.

Kann das System deaktiviert werden?

Ja. Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw. Deaktivierung ermöglicht. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das System immer automatisch aktiviert sein.

Wie klingen die Geräusche?

Das Schallzeichen sollte eindeutig auf das Fahrzeugverhalten (beschleunigen, bremsen) hinweisen und muss mit dem Geräusch eines Verbrenners der gleichen Fahrzeugklasse vergleichbar sein. "Die Hersteller nutzen diese neue Möglichkeit, um ihre Fahrzeuge durch eigene Sounds erkennbar zu machen. Aber auch die UNO hat eine Empfehlung veröffentlicht", so Hoffer abschließend.

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