35 Euro bei Verstoß

Online-Dienst zeigt Schneekettenpflicht

23.12.2011


Die Daten auf der interaktive Landkarte werden halbstündlich aktualisiert.

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Wer im Winter nicht von einer Schneeketten -Pflicht auf Salzburgs Straßen überrascht werden will, dem bietet ein neuer Online-Dienst umfassende Information: Auf einer speziellen Internetseite sind alle Bereiche der Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen eingezeichnet, auf denen Kettenpflicht herrscht. Laut der Landeskorrespondenz Salzburg werden die Daten alle 30 Minuten aktualisiert. Das Service ist auch mit Smartphones und internetfähigen Handys auf "www.salzburg.mobi" als Textversion abrufbar.

 

Automatische Updates
Die interaktive Landkarte (siehe Screenshot) auf der Homepage wird von der Landesbaudirektion des Landes Salzburg in Zusammenarbeit mit der Flachgauer Firma Plynex unter Federführung des Landespressebüros angeboten. Die Daten kommen automatisch aus dem Salzburger Straßeninformationssystem "Samson".

Kettenpflicht
Sobald Schneeketten vorgeschrieben sind, müssen die Ketten ab dem aufgestellten Verkehrszeichen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein. Eine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Schneeketten gibt es nicht, empfohlen wird ein Tempo von nicht mehr als 50 km/h. Sobald die Straße schnee- oder eisfrei ist, müssen sie wieder abgenommen werden.

Strafe in der Höhe von 35 Euro
Einfache Verstöße gegen die Kettenpflicht werden mit einer Organstrafverfügung in der Höhe von 35 Euro geahndet. Beim Tatbestand einer Gefährdung droht dem Fahrzeuglenker eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro oder sechs Wochen Freiheitsstrafe. Die Exekutive kann das betroffene Fahrzeug abstellen lassen.

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