EU einig über Reformen im Telekom-Sektor

05.11.2009

Die Europäische Union hat erstmals den Schutz von Bürgerrechten bei der Nutzung des Internets rechtlich verankert. Die überarbeiteten Gesetze für die Telekommunikation sehen eine Klausel vor, die Internetnutzer bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht vor willkürlichen Sanktionen bewahren soll.

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Die EU-Mitgliedstaaten kamen damit in der Nacht zum Donnerstag weitgehend den Forderungen des Europäischen Parlaments nach. Den Anstoß für die europaweite Debatte über Internet-Sperren lieferte ein umstrittenes französisches Gesetz. In seiner ursprünglichen Fassung hätte es die Behörden ermächtigt, mutmaßlichen Raubkopierern nach drei schriftlichen Verwarnungen den Zugang zum Internet zu sperren.

EU-Telekommunikationskommissarin Viviane Reding betonte, die EU schaffe damit die fortschrittlichste Regelung zur Sicherung der Grundrechte im Internet. "Nirgendwo in der Welt gibt es solche Bestimmungen - das ist ein Sieg für die Rechte und Freiheiten der Bürger." EU-Ratspräsidentin Asa Torstensson erklärte, die Verbraucherrechte würden gestärkt, der Wettbewerb angekurbelt und der Ausbau schneller Internetzugänge gefördert.

Mit der Reform wird die Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden gegenüber Regierungen und Telekom-Konzernen gestärkt. Sie können künftig dominierende Branchenriesen zur Abgabe ihrer Netze an separate Firmen zwingen, um mehr Konkurrenz zu ermöglichen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Wettbewerb zuvor nicht durch andere Vorgaben zu verbessern war.

Die Kunden können sich künftig auf mehr Rechte berufen. Anbieter müssten besser informieren über Preise und andere Vertragsbedingungen. Beim Wechsel des Anbieters darf ein Kunde nicht durch lange Wartezeiten davon abgeschreckt werden, seine bisherige Telefonnummer zu behalten.

Die Reform kann voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit zur Umsetzung.

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