Kommissionsbeschluss gekippt

EU-Gericht: Starbucks muss keine Steuern nachzahlen

24.09.2019

Wettbewerbshüter hätten nicht nachgewiesen, dass Starbucks unerlaubte Vorteile erhalten habe.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/dpa-Zentralbild/Ralf Hirschberger
Zur Vollversion des Artikels

Luxemburg/Brüssel. Das EU-Gericht hat die Entscheidung der EU-Kommission zu Steuernachzahlungen der Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden gekippt. Die Wettbewerbshüter hätten nicht nachgewiesen, dass Starbucks unerlaubte Vorteile erhalten habe, erklärten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen T-760/15, T-636/16).

Die EU-Kommission hatte 2015 befunden, dass Starbucks seit 2008 in den Niederlanden unerlaubte Steuervorteile in Millionenhöhe erhalten habe. Das Land sollte daher rund 20 bis 30 Millionen Euro zurückfordern. Sowohl die Kaffeehauskette als auch die Niederlande waren dagegen vor Gericht gezogen. Die Entscheidung stand in einer Reihe von Beschlüssen der Wettbewerbshüter zu unerlaubten Steuervorteilen, etwa auch gegen Amazon und Apple.
 
Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten vor dem letztinstanzlichen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
Zur Vollversion des Artikels