Für Architekten & Ingenieure

EU verklagt Deutschland wegen Honoraren

17.11.2016

Kommission hält Mindest- und Höchstsätze für unvereinbar mit dem EU-Recht.

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Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen Honorarvorschriften für Architekten und Ingenieure. Die Bundesrepublik verstoße mit den geltenden Mindest-und Höchstsätzen gegen EU-Recht, teilte die Brüsseler Behörde heute, Donnerstag, mit.

Demnach stellten die Anforderungen in Deutschland ein "unverhältnismäßiges und nicht gerechtfertigtes Hindernis für die Erbringung von Dienstleistungen im gesamten Binnenmarkt" dar.

"Ungerechtfertigte Hindernisse"

"Mehr als zwei Drittel der Wirtschaftsleistung und der Arbeitsplätze im EU-Binnenmarkt entfallen auf den Dienstleistungssektor", erklärte die für den Binnenmarkt zuständige Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Deshalb müssten "ungerechtfertigte Hindernisse beseitigt" werden, damit Selbstständige und Unternehmer ihre Dienstleistungen in verschiedenen Mitgliedstaaten anbieten könnten.

Neben Deutschland leitete die Kommission auch gegen Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark, Ungarn, Italien, Litauen und Spanien wegen ähnlicher Regelungen Vertragsverletzungsverfahren ein.

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