Flugverspätungen - Keine Klarheit über Erstattung
Das Handelsgericht Wien und der deutsche Bundesgerichtshoff hatten zuvor dem EuGH Fragen zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung vorgelegt. Es geht darum, unter welchen Umständen die Verzögerung eines geplanten Flugs nicht mehr als Verspätung, sondern als Annullierung behandelt wird und ob dies von der Dauer der Verspätung abhängt. Die Verordnung sieht pauschale Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro nur bei Flugannullierungen, nicht aber bei einer Verspätung vor.
Das Handelsgericht wollte im Fall von zwei Österreichern wissen, ob eine Abflugverzögerung von 22 Stunden noch als Verspätung angesehen werden kann. Außerdem waren die beiden Österreicher nach dieser Wartezeit mit weiteren Fluggästen und einer anderen Maschine transportiert worden. Der deutsche Bundesgerichtshof vertritt Kläger, die mit einer Verspätung von etwa 25 Stunden wieder daheim landeten.