AWD verliert Anlegerprozess
Das Ehepaar klagte AWD auf Schadenersatz und bekam vom Handelsgericht (HG) Wien Recht, teilte dessen Anwalt Michael Poduschka mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, AWD meldete Berufung an. Beim ersten Investment im Jahr 2006 sei den - laut Poduschka unerfahrenen - Anlegern vorgespielt worden, es handle sich bei den Immobilienpapieren um eine weitgehend risikolose Veranlagung.
"Dem nicht genug" habe der Berater dem Ehepaar ein Jahr später die Aufnahme eines Fremdwährungskredits mit der Eigentumswohnung als Pfand empfohlen, um die "angespannte" finanzielle Situation zu verbessern. Mit dem Geld sollten weitere "sichere" und "gewinnbringende" Immoeast-Aktien gekauft werden.
"Dieser Rat brachte das Ehepaar nach dem Kursverfall im Jahr 2008 an den Rand ihrer Existenz", so Poduschka. Das HG habe den Klägern rund 88.000 Euro zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre noch gehaltenen Wertpapiere an den AWD zurückgeben.