Aus EU-Sicht

Kartellstrafe gegen Spar niedrig ausgefallen

27.11.2014

Bundeswettbewerbsbehörde habe zudem zu wenig personelle und finanzielle Ressourcen

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Die 3 Mio. Euro Strafe gegen Spar wegen Preisabsprachen sind aus EU-Sicht niedrig ausgefallen. Vor allem aber sei die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) personell und von den finanziellen Ressourcen her sehr schwach aufgestellt. Während es bei der BWB 25 sogenannte Case-Manager gebe, seien es bei der vergleichbaren Behörde in Albanien 37 und bei jener in den Niederlanden 283.

Es gebe für die BWB keine Chance, allen Beschwerden und Anzeigen nachzugehen. Beispielsweise könnte eine besser ausgestattete BWB klären, ob hierzulande im Vergleich zu Deutschland höhere Preise womöglich wegen Absprachen zustande kommen, war bei einem Hintergrundgespräch mit EU-Beamten Mittwochabend in Anspielung auf Preisvergleiche der Arbeiterkammer (AK) zu vernehmen.
 

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