Ab Anfang 2026
"Geräte-Retter-Prämie": So funktioniert der neue Reparaturbonus
10.12.2025Der im Mai 2025 ausgelaufene Reparaturbonus wird ab 12. Jänner 2026 von der abgespeckten "Geräte-Retter-Prämie" ersetzt.
Übernommen wird die Hälfte der Reparaturkosten, maximal 130 Euro pro Gerät, kündigte Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) am Mittwoch an. Zuvor lag die maximale Förderhöhe bei 200 Euro. Die Reparatur von Fahrrädern inklusive E-Bikes, Handys und Luxus-, Wellness- oder Unterhaltungsgeräten wird künftig nicht mehr gefördert.
Der Fokus der Förderaktion liege künftig auf "jenen Geräten, die im Haushalt am häufigsten benötigt werden und gleichzeitig viel Material binden", so der Umweltminister. Dazu würden beispielsweise Waschmaschinen, Eiskästen, Tiefkühler, Staubsauger oder auch Akkuschrauber zählen. Außerdem werde die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege wie beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte unterstützt.
30 Mio. Euro pro Jahr für "Geräte-Retter-Prämie"
Nach dem Auslaufen des bisherigen Reparaturbonus wurde das Fördermodell überarbeitet, um es laut Totschnig "kosteneffizient und budgetschonend" langfristig anbieten zu können. In der momentanen Budgetsituation müsse man als Regierung "jeden Euro zweimal umdrehen". Für die "Geräte-Retter-Prämie" wurden vom Bund für 2026 bis 2028 rund 30 Mio. Euro pro Jahr budgetiert.
Die Wirtschaftskammer ist über die neue "Geräte-Retter-Prämie" erfreut. "Davon profitieren alle Seiten - vor allem die Umwelt, aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten, die länger Freude an ihren Geräten haben und Geld sparen", sagte der WKÖ-Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Manfred Denk, bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Totschnig.
Reparatur-Partnerbetriebe können sich ab sofort registrieren
Ab 10. Dezember können sich Reparaturfirmen als Partnerbetriebe für die "Geräte-Retter-Prämie" registrieren. Die Website www.geräte-retter-prämie.at ist die einzige offizielle Förder-Seite und für Betriebe ist die Registrierung kostenlos. Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) prüft die registrierten Betriebe. Konsumentinnen und Konsumenten können die "Geräte-Retter-Prämie" ab 12. Jänner 2026 beantragen. Der Förderbetrag wird direkt an die Konsumenten ausgezahlt.
Der Reparaturbonus wurde im April 2022 von der damaligen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) gestartet. Seit dem Förderstart sind rund 1,8 Millionen Bons eingelöst worden. Wegen Förderbetrug wurde die Maßnahme 2023 kurzfristig ausgesetzt. Für den Reparaturbonus standen seit dem Förderstart im Jahr 2022 rund 130 Mio. Euro aus dem EU-Aufbau- und Resilienzfonds und 124 Mio. Euro an nationalen Mitteln zur Verfügung. Für die "Geräte-Retter-Prämie" sind vorerst keine EU-Fördermittel vorgesehen.