Hypo-Kaufvertrag nicht gerade günstig für BayernLB
Der Verkäufer Kärnten müsse zwar gewährleisten, dass die Vorstände der Landesholding keine für den Käufer nachteiligen Erkenntnisse haben bzw. der BayernLB vorenthalten. Die Haftung bei Missachtung dieser Bedingung ist allerdings sehr schaumgebremst. Im folgenden Absatz verzichtet die BayernLB de facto auf jegliche Schadenersatzforderungen.
Aufschlussreich ist auch der nächste Punkt. Dieser fixiert, dass die BayernLB nicht berechtigt ist, den Vertrag anzufechten oder davon zurückzutreten, falls sie davon Kenntnis erlange, dass eine Bestimmung des Vertrags verletzt wurde. Die Ansprüche des Käufers beschränken sich vielmehr auf "Preisminderung oder Schadenersatz", mit Ausnahme von vorsätzlichem Handeln. Die Bayern müssten der Landesholding also vorsätzliches Handeln nachweisen können, um ihren öffentlichen Ruf nach Schadenersatz auch faktisch untermauern zu können. Juristen halten das für schwer möglich.
Die Bayern wollen trotz der ungünstigen Vertragslage "keine Gelegenheit auslassen, um Schadenersatzansprüche zu stellen". Das bekräftigten der designierte Vorsitzende des geplanten U-Ausschusses im bayerischen Landtag, Thomas Kreuzer (CSU) und dessen designierter Stellvertreter Harald Güller (SPD) am Mittwoch in Klagenfurt. Sie wollen mit dem Kärntner U-Ausschuss eng zusammenarbeiten.