Warnung
Falle bei Geringfügigkeit: Arbeiterkammer warnt vor geringerem Gehalt
18.01.2026
AK erklärt: Geringfügigkeitsgrenze nicht erhöht, das hat Folgen.
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte 2026 nicht anzuheben. Die Gehälter steigen aber meist durch angepasste Kollektivverträge. Und das kann zu Problemen führen, wenn Beschäftigte über die Geringfügigkeitsgrenze rutschen, warnt die Arbeiterkammer.
Wichtige Infos
Das ist die Situation: Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert, jedoch nicht kranken- oder pensionsversichert. Aktuell darf man dafür in Österreich maximal 551,10 Euro pro Monat verdienen.
Weniger netto
Wenn das Gehalt heuer über die Grenze steigt, dann werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, die der Arbeitgeber zahlt. „Das heißt, ich bekomme weniger netto“, erklärt die Arbeiterkammer. Bezieht man auch andere Einkommen, wie etwa eine Korridorpension, kann es sein, dass dieses Geld zudem wegfällt.