Nach AK-Klage

Laudamotion zahlte Check-in-Gebühren zurück

18.12.2018

Pro Person und Strecke fielen 55 Euro an, weil Passagiere nicht online eincheckten - "Etappensieg".

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Nach Beschwerden von Laudamotion -Passagieren, die vor dem Abflug nicht online eingecheckt haben und am Flughafenschalter pro Person und Strecke eine Gebühr von 55 Euro zahlen mussten, hat die Arbeiterkammer Salzburg eigenen Angaben zufolge mit einer Mahnklage einen "Etappensieg" erzielt. Die Fluglinie habe einem Pärchen aus Salzburg den geforderten Betrag von insgesamt 220 Euro zurückgezahlt.

Die zwei Salzburger sind im Sommer nach Mallorca und wieder zurück geflogen. Sie mussten beim Check-in am Flughafen pro Ticket 55 Euro berappen, weil sie nicht online, also im Internet, eingecheckt und sich die Bordkarten nicht selbst ausgedruckt hatten. "Das steht zwar in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) dieser Airline, aber die Passagiere wurden auf diese Vorgehensweise bei der Buchung nicht gesondert hingewiesen. Das ist grob benachteiligend für Passagiere", erklärte AK-Konsumentenschützerin Daniela Gabler.

"Es wird nur auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verwiesen. In der Praxis lesen aber nur die Wenigsten die ABB, die über hundert Seiten lang ist, gründlich durch", erläuterte Gabler im APA-Gespräch. Sie bezeichnete die eingehobene Gebühr als "Körberlgeld" für die Fluglinie. "Wir wollen, dass das eingestellt wird."

>>>Nachlesen: Laudamotion beförderte halbe Million Passagiere

Laudamotion bezahlte vorprozessual

Die Arbeiterkammer Salzburg hat für das Pärchen, das beim Hin- und Rückflug die Check-In-Gebühren zahlen musste, den Rechtsschutz übernommen. Eine externe Rechtsanwältin brachte die Mahnklage bei Gericht ein. Zu einer Verhandlung sei es nicht gekommen, weil der geforderte Betrag von Laudamotion vorprozessual bezahlt worden sei, erläuterte die Konsumentenberaterin. Die Fluglinie habe sich nicht auf einen Prozess einlassen wollen und innerhalb der vierwöchigen Einspruchsfrist nach Zustellung der Klage den geforderten Betrag überwiesen.

Dass die beiden Salzburger nun ihr Geld zurückbekommen haben, zeige, dass die Arbeiterkammer mit ihrer Kritik auf dem richtigen Weg sei. "Wir wollen aber eine generelle Lösung herbeiführen", sagte Gabler. Eine idente Gebührenregelung gilt übrigens auch beim Laudamotion-Mehrheitseigentümer Ryanair. Eine Sprecherin von Laudamotion erklärte heute auf Anfrage der APA, dass die Fluglinie nach der Buchung per E-Mail auf die Check-In-Gebühr hinweise.

Die AK rät jedenfalls allen Fluggästen, nicht erst am Airport einzuchecken, sondern das spätestens zwei Stunden vor dem Abflug online zu erledigen. Die Passagiere sollten ihre Bordkarte ausdrucken und zum Flughafen mitnehmen oder sie alternativ auf das Handy oder Tablet laden. Mobile Bordkarten würden auf den meisten, nicht aber auf allen Flughäfen akzeptiert. Und gerade vor Rückflügen stünden Reisenden oft keine Drucker für die Bordkarten zur Verfügung.

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