Laufhilfen: 300 Babys verletzen sich jährlich
"Wesentliche Neuerung ist, dass Kinderlaufhilfen über eine Bremsvorrichtung verfügen müssen. Fährt das Kind an eine Stufenkante, wird das Gerät abgebremst und kann nicht weiterfahren. Trotz dieser Vorrichtung ist aber generell von Kinderlaufhilfen, speziell mit Schrittgurt, abzuraten", betonte Anton Dunzendorfer, Bereichsleiter Heim, Freizeit & Sport im KfV. Wird die Laufhilfe an der Treppe gebremst, muss das Kind von einem Erwachsenen befreit werden, da sich das Gerät dann vom Kind weder vorwärts noch rückwärts bewegen lässt.
Gefährlich ist, dass die Kleinen durch die Rollen schnell Geschwindigkeiten von bis zu zehn km/h erreichen, die sie nicht mehr kontrollieren können. Kollisionen mit Tisch- oder Regalkanten, offenen Fensterflügeln oder anderen Gegenständen können zu ernsthaften Verletzungen führen. Jedes zweite Kind, das sich im Laufwagerl verletzt, erleidet eine Gehirnerschütterung. Viele Eltern kaufen dennoch derartige Babywalker, weil sie meinen, dass die Kinder damit schneller und einfacher laufen lernen. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall, so der KfV: Laufwagerl verzögern bei Babys die Entwicklung der motorischen Fertigkeiten.