Medienbehörde
"Menschenwürde missachtet": KommAustria rechnet mit ATV-Show ab
15.12.2025Die österreichische Medienbehörde KommAustria stellte in einer Ausgabe des ATV-Realityformats "Das Geschäft mit der Liebe" schwerwiegende Gesetzesverstöße fest.
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in einer Folge der ATV-Sendereihe "Das Geschäft mit der Liebe" "Missachtungen der Menschenwürde sowie Aufstachelungen zur Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts" festgestellt. Das berichtet die KommAustria in einer Aussendung und schreibt, dass der Bescheid noch nicht rechtskräftig sei.
Dabei geht es um die fünfte Folge der elften Staffel der Sendereihe "Das Geschäft mit der Liebe", die auf dem Online-Abrufdienst "ATV" vom 19.03.2025 bis 23.03.2025 unter dem Titel "Wodka Exzesse" zu sehen war.
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"Achtung der Menschenwürde verletzt"
In der betreffenden Folge der Reihe suchten zwei Protagonisten Partnerinnen in Kasachstan, drei weitere in Thailand. An beiden Drehorten machten die Männer Bekanntschaft mit einheimischen Frauen. In der Sendung kam es in Bezug auf die Frauen in Thailand zu verschiedenen Aussagen und Handlungen, die laut der Entscheidung der KommAustria "die Frauen stark zu Objekten degradierten, in deren Menschenwürde eingriffen und daher in schwerwiegender Weise das Gebot zur Achtung der Menschenwürde (§ 30 Abs. 1 AMD-G) verletzten", heißt es in der Aussendung der Medienbehörde.
"Aufstachelung zur Gewalt"
Auch das Verbot der Aufstachelung zur Gewalt gegen Personen auf Grund ihres Geschlechts (§ 30 Abs. 2 Z 1 AMD-G) wurde in schwerwiegender Weise verletzt, so die Behörde. "Nach Ansicht der KommAustria vermittelten die Aussagen und Handlungen der Protagonisten einem durchschnittlichen Publikum, dass Frauen grundsätzlich jederzeit, auch gegen Widerstand, sexuell gefügig zu sein haben, ihre Einwilligung in sexuelle Handlungen ohnehin nicht erforderlich sei und die sexuellen Handlungen sogar mit Gewalt erzwungen werden könnten. Die Herbeiführung sexueller Handlungen gegen den offensichtlichen Widerstand der betroffenen Frauen wird in Szenen der Sendung unverhohlen dargestellt und schafft damit einen Anreiz zu Gewalt", teilte die Behörde mit.
"In der Sendung zog ein Protagonist seine 'Begleiterin' trotz deren offensichtlicher Gegenwehr in eine Toilette und deutete sexuelle Handlungen an. Er forderte die offenbar schwer alkoholisierte Frau auf, ihn oral zu befriedigen. Später warf er sich die schreiende Frau über eine Schulter und schleppte sie davon, offenkundig mit dem Ziel, ohne ihre Einwilligung geschlechtliche Handlungen vorzunehmen", beschreibt die KommAustria die betreffende Szene der "Das Geschäft mit der Liebe"-Folge dem Titel "Wodka Exzesse".
Entscheidend sei in dem Zusammenhang, "dass ATV die unbestrittene redaktionelle Verantwortung für die Sendungsgestaltung, die sich auch auf Grund der Auswahl des gedrehten Rohmaterials, durch dessen Zusammenschnitt und eine durch einen Sprecher ergänzte Kommentierung ergibt, offenkundig nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen habe", so die KommAustria.
"Gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen"
Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Sendung auf Abruf stellte die KommAustria zudem fest, "dass gegen Jugendschutzbestimmungen des § 39 Abs. 1 AMD-G verstoßen wurde". Die KommAustria hält fest: "Die drastischen Aussagen und Verhaltensweisen der Protagonisten und das in der Sendung insgesamt transportierte, entwürdigende Frauenbild, welches Frauen zu bloßen Sexualobjekten degradiert, sowie die Darstellung des wiederholten und exzessiven Alkoholkonsums können nach Ansicht der KommAustria jedenfalls eine Desorientierung und mögliche Beeinträchtigung der Entwicklung Minderjähriger bewirken."
"Die Sendung wurde aber über einen Zeitraum von mehr als drei Tagen bereitgestellt, ohne sicherzustellen, dass sie von Minderjährigen üblicherweise nicht wahrgenommen werden kann, da sie im Bereitstellungszeitraum frei zugänglich und ohne Einschränkungen abrufbar war", so die Medienbehörde.