"Gleichgültigkeit"

Rechnungshof nimmt AMS unter Beschuss

24.10.2011

Die Ausgaben des AMS wurden nicht auf ihre Wirkung untersucht werden.

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Der Rechnungshof (RH) hat die Schulungen, die IT und die Jugendprogramme des Arbeitsmarktservices (AMS) geprüft und ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt. "Die aktive Marktbearbeitung zur Beschaffung von Kursmaßnahmen besaß nur einen geringen Stellenwert", "das Arbeitsmarktservice traf bei der Neuausschreibung seiner IT-Dienstleistungen keine ausreichenden Vorkehrungen, um die Risiken eines Übergangs der IT-Dienstleistungen auf einen allfällig neuen IT-Dienstleister bestmöglich zu minimieren" und "aufgrund der geringen strategischen Fokussierung des AMS auf die Zielgruppe der jungen Erwachsenen war weder für das AMS Steiermark noch für das AMS Tirol die Messung der Wirkung ihrer arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen von Bedeutung", heißt es im Rechnungshofbericht.

Von Mitte 2005 bis Mitte 2010 hatte das Arbeitsmarktservice rund 1,3 Mrd. Euro für Schulungsmaßnahmen ausgegeben. Ob diese auch wirtschaftlich waren, lasse sich aufgrund fehlender Kennzahlen nicht beurteilen. Auffällig sei überdies, dass sich das Auftragsvolumen an ein Bildungsunternehmen in den vergangenen Jahren auf knapp 12 Mio. Euro verdoppelt hatte, obwohl bekannt war, dass die Firma nur eine sehr geringe Bonität hatte. "Anfang Oktober 2007 brach der gesamte Betrieb des Unternehmens zusammen. Zahlreiche Kursverschiebungen und -abbrüche waren die Folgen", heißt es dazu vom RH.

Fehlende Wirkung
Verbesserungsmaßnahmen bei den Schulungen erzielten offensichtlich auch nicht die erwünschte Wirkung. "Seit Beginn des Jahres 2007 beauftragte das AMS die Bildungsträger mittels Werkverträgen. Damit sollte die Qualität der Leistungen in den Mittelpunkt gestellt werden. Eine vertragliche Verpflichtung der Bildungsträger zur Erfüllung von Erfolgskriterien, welche über die Erfüllung der vereinbarten Input-Kriterien hinausging, erfolgte nicht", schreibt der Rechnungshof. Und auch bei den Teilnehmerlisten dürfte es an Sorgfalt gefehlt haben. In den Schlussfolgerungen merken dazu die staatlichen Prüfer an: "Teilnehmerlisten von den Bildungsträgern sollten konsequent verlangt werden."

Wenig Sorgfalt
Auch bei den Computerlösungen ließ das AMS Sorgfalt vermissen. "Es bestand keine konkrete Vereinbarung zwischen dem Arbeitsmarktservice und dem bisherigen IT-Dienstleister, neben dem laufenden Betrieb einen Übergang zu einem neuen IT-Dienstleister zu unterstützen", kritisiert der RH. Wobei, am Zeitdruck kann die Nachlässigkeit nicht gelegen haben. Bereits 2002 hatte der Rechnungshof eine Neuausschreibung der IT-Dienstleistungen empfohlen. Ende 2006 beschloss der Verwaltungsrat des AMS eine Neuausschreibung, Ende 2008 wurde sie eingeleitet.

Hart ins Gericht geht der Rechnungshof mit den Jugendprogrammen, die in Tirol und der Steiermark untersucht wurden. Beide hatten die Wirkung ihrer Maßnahmen nicht untersucht. Zurückgeführt wird dies auf die geringe strategische Fokussierung auf diese Altersgruppe.

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