Suspendiert

Telekom-Betriebsrat stolpert über 30.000 Euro

23.08.2010

Franz Kusik erhielt eine Beratungshonorar von 30.000 Euro.

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Telekom-Austria-Betriebsrat Franz Kusin, Ex-Vorsitzender der Fraktion der Christgewerkschafter (FCG) bei der Telekom und Vize-Zentralbetriebsratsobmann, ist vom Unternehmen wegen des an ihn gegangenen Beratungshonorars von 30.000 Euro mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert worden. Einen entsprechenden Bericht der "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN) vom Wochenende bestätigte am Montag TA-Sprecher Martin Bredl auf Anfrage der APA. Das Geld hatte Kusin wie berichtet von der Firma Valora des Ex-Lobbyisten Peter Hochegger 2008 für eine dreimonatige "Beratungstätigkeit in sozialrechtlichen Fragen" erhalten.

Zahlung
Kusin hatte bei Bekanntwerden der Zahlung vor einem Monat erklärt, er sei auch "Managementberater" und habe Nebengeschäfte gemeldet. Er werde seine "privaten Geschäfte nicht kommentieren". Seinen Chefposten bei der FCG-Telekom hat Kusin zurückgelegt, er dementiert aber ein Fehlverhalten. Die Honorarnoten Kusins wurden laut "Falter" bei Hausdurchsuchungen im Zuge von Buwog-Ermittlungen gefunden.

Abrechnung
Das Geld sei "auf Wunsch der Telekom/Herrn Fischer geleistet worden. (...) Die Abrechnung erfolgte über mich, wahrscheinlich weil die Telekom das nicht direkt bezahlen wollte", gab Hochegger vor dem Staatsanwalt zu Protokoll. Rudolf Fischer war damals Festnetz-Chef der Telekom und Vize-Telekom-Boss. Hochegger hatte von der Telekom Austria einen Lobbying-Auftrag mit einem Etat von 6,5 Mio. Euro.

Seitens der Telekom Austria wird betont, dass man die Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung unterstützt - es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Telekom-Chef Hannes Ametsreiter hat im Halbjahrespressegespräch vorige Woche volle Aufklärung im Lobbying-Fall rund um den PR-Berater Hochegger versprochen. Im September gibt es Betriebsratswahlen bei der Telekom Austria.

Die Suspendierung Kusins erfolgt mit sofortiger Wirkung - faktisch mit Zustellung des in der vorigen Woche ausgestellten Bescheids.

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