Bagatellkündigung

Emmely sitzt wieder an ihrer Kasse

22.06.2010

Die Supermarktkassiererin war wegen fehlender 1,30 Euro gekündigt worden. Das Bundesarbeitsgericht hat die Entlassung als unzulässig erkannt.

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© gfl
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Auf diesen Tag hat sie mehr als zwei Jahre gewartet: Die bundesweit als "Emmely" bekannte Berliner Kassiererin sitzt seit Dienstag wieder an der Supermarktkasse. Ihr war Anfang 2008 gekündigt worden, weil sie liegengebliebene Pfandmarken für insgesamt 1,30 Euro eingelöst hatte. Sie klagte, ging durch mehrere Instanzen und siegte schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht.

Seit Dienstagvormittag arbeitet die 52-Jährige - zunächst abgeschirmt von Sicherheitskräften - nun wieder in einem Kaiser's-Markt nahe ihrem Wohnort in Berlin-Hohenschönhausen. Auf eine Rückkehr in ihre frühere Filiale hatte sie verzichtet.

"Emmelys" Weg durch die Instanzen

25. April 1977: "Emmely" beginnt ihren Job als Kassiererin.

22. Jänner 2008: Sie löst zwei Leergutbons von 48 und 82 Cent ein. Ob es sich um zehn Tage zuvor im Laden gefundene Bons handelt, bleibt zunächst strittig.

22. Februar 2008: Der Supermarkt kündigt ihr fristlos, hilfsweise fristgemäß zum 30. September 2008. "Emmely" klagt dagegen: Die Bons könnten ihr auch von Kollegen ins Portemonnaie gelegt worden sein. Der Betrieb habe sie als Teilnehmerin eines Streiks loswerden wollen.

21. August 2008: Das Arbeitsgericht Berlin bestätigt die fristlose Kündigung als rechtswirksam. Der begangene Betrug reiche für eine Verdachtskündigung aus, dabei sei der Wert der Pfandbons unerheblich.

24. Februar 2009: Das Berliner Landesarbeitsgericht erklärt die Kündigung in zweiter Instanz für rechtens. Der Vertrauensverlust beim Arbeitgeber sei nicht wieder herstellbar.

28. Juli 2009: Das Bundesarbeitsgericht lässt ein Revisionsverfahren wegen "grundsätzlicher Bedeutung" des Falles zu.

10. Juni 2010: Das Bundesarbeitsgericht hebt die fristlose und später fristgerechte Kündigung auf. Eine Abmahnung hätte gereicht, entscheiden die Richter der höchsten Instanz in Sachen Arbeitsrecht. Bagatelldelikte können aber weiterhin eine fristlose Kündigung rechtfertigen, stellt das Gericht klar.

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