Liechtenstein kürzt Leistungen für Arbeitslose

05.02.2010

Um die Arbeitslosenfinanzierung zu sanieren, greift Vaduz zu Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen. Selbst bei guter Konjunkturlage habe die Arbeitslosenversicherung in der Vergangenheit ein beträchtliches Defizit ausgewiesen.

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Die finanzielle Lage der Versicherung habe sich im Zuge der Wirtschaftskrise noch verschärft. Trotz Staatsbeitrag resultierte im Jahr 2009 ein Defizit von rund 17 Mio. Franken (11,57 Mio. Euro). Die Selbstfinanzierung der Arbeitslosenversicherung ist laut Regierung nicht mehr gewährleistet. Um die Versicherung auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, will die Exekutive "sozialpolitisch vertretbare" Leistungskürzungen umsetzen.

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengelder zu erlangen, soll die Mindestbeitragszeit analog zur Schweiz von sechs auf zwölf Monate angehoben werden. Gleichzeitig wird die Höchstzahl der Taggelder stärker an der Beitragsdauer ausgerichtet. Weiter schlägt die Regierung eine Erhöhung des Beitragssatzes auf ein Prozent des versicherten Verdienstes vor.

Der vorgeschlagene Wert liege weit unter dem Beitragssatz der Schweiz von zwei Prozent. Ihre Vorschläge hat die Regierung in die Stellungnahme zum Gesetz über die Arbeitslosenversicherung einfließen lassen, die am 3. Februar verabschiedet wurde.

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