3-G-Regel, anfangs mit 75% Auslastung
1. Juli: So sperren Clubs & Co auf
Die Verhandlungen über weitere Lockerungen gingen gestern ins Finale. ÖSTERREICH hat vorab die wichtigsten Details der neuen Verordnung: Was ab 1. Juli wieder erlaubt ist:
3-G-Regel
In Gastronomie, Hotellerie und Freizeiteinrichtungen muss man genesen, geimpft oder getestet sein. Das gilt auch für Messen, Kongresse und Sportstätten. Bei der Kultur sind Museen, Bibliotheken und Archive davon ausgenommen.
Testpflicht
Die Altersuntergrenze für die Corona-Testpflicht wird von zehn auf zwölf Jahre hinaufgesetzt. Damit betrifft sie dann all jene, die sich impfen lassen können.
Maskenpflicht
An öffentlichen Orten, den Öffis, sowie im Handel und bei Dienstleistungen muss weiterhin eine Maske getragen werden. Hier reicht allerdings ein normaler Mund-Nasen-Schutz. Die FFP2-Maskenpflicht fällt.
Clubs & Bars
Gute Nachrichten für alle Feierwütigen des Landes: ab Juli sperrt die Nachtgastronomie wieder auf. In Clubs und Bars, in denen überwiegend stehend konsumiert wird, ist dabei eine maximale Auslastung von 75 Prozent erlaubt. Ab 22. Juli (Donnerstag) darf dann auch ohne Kapazitätsbeschränkungen in den Diskotheken gefeiert werden.
Veranstaltungen
Private Veranstaltungen und Zusammenkünfte aller Art werden auch wieder in größerer Form möglich: erst ab 100 Personen sind sie anzeigepflichtig, ab 500 Personen muss eine Bewilligung eingeholt werden. Ab 100 Personen müssen die Teilnehmer von den Verantwortlichen auf einen 3-G-Nachweis kontrolliert werden. Zusätzlich braucht es ein Präventionskonzept und einen Covid-19 Beauftragten.
Keine Kapazitätsgrenze
Volle Stadien, volle Theater, volle Kinos! Grundsätzlich fallen mit Juli alle Höchstgrenzen und Kapazitätsbeschränkungen. Damit dürfte es ein fast normaler Sommer werden.