Cafe-Öffnung im Lockdown

5.000 Euro Strafe für Linzer Wut-Wirtin

24.03.2021

Ein Linzer Wirtin hatte ihr Caf#e aus Verzweiflung im Lockdown geöffnet.

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© Getty (Symbolbild)
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Eine Linzer Cafe-Betreiberin, die am 11. Jänner ihr Lokal in der Altstadt trotz Lockdown aufgesperrt hatte, muss 5.000 Euro Strafe zahlen, bestätigte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) am Mittwoch. Die "Wut-Wirtin" hatte die Aktion bei einer Corona-Demo im Vorfeld und auch gegenüber Medien angekündigt. "Als Mama werde ich gezwungen die Verordnungen zu umgehen ... ich kann mein Kind nicht mehr versorgen", begründete sie ihre "Verzweiflungs"-Aktion.

Weniger als eine Stunde nach der Öffnung des Cafes standen bereits die Behörden vor der Tür. 45 Gäste wurden kontrolliert und angezeigt, ihnen drohen Strafen von bis zu 1.450 Euro pro Person. Der Strafrahmen für die Wirtin reicht bis zu 30.000 Euro. Der nun zugestellte Bescheid des Magistrats an die 51-Jährige beträgt 5.000 Euro, dagegen habe sie laut Bürgermeister Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht angekündigt - genauso wie gegen einen Strafbescheid von 400 Euro wegen Übertretung der Sperrstunde für Schanigärten. Luger meinte, er sehe der Beschwerde "gelassen entgegen". Sie werde sich wohl gegen die Höhe richten, er glaubt jedoch, dass die 5.000 Euro der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
 

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