Welche Regeln gelten jetzt? ++ Wer

Chaos um 3G am Arbeitsplatz

© GETTY
Heute starten viele nach dem Feiertag in eine völlig neue Arbeitswelt – eine mit 3G.
Zur Vollversion des Artikels

Wien. Fast jeder, der ab heute in die Arbeit kommt, muss einen 3G-Nachweis vorlegen. Also geimpft, genesen oder getestet sein. Die Verwirrung darüber ist groß. ÖSTERREICH bietet jetzt einen Überblick über die strengen Regeln.

Arbeitsplatz: Für alle mit Kontakt zu anderen

Die 3G-Regel gilt für alle Arbeitnehmer, die Kontakt zu Kollegen oder Kunden haben. Ausgenommen sind Trucker, Förster. Und Parlamentarier („Freies Mandat“).

Schonfrist: Bis Mitte November auch FFP2

Bis 14. November gilt eine Übergangslösung. ÖGB- Arbeitsrechtsexperte Martin Müller erklärt: „Ohne 3G-Zertifikat muss durchgehend die FFP2-Maske getragen werden.“ Mit 3G braucht man keine Maske (außer Pfleger & Ärzte).

Strafen: 500 Euro für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer zahlen ohne 3G ab 15. 11. fix 500 € Strafe, ihre Chefs 3.600 €.

Kontrolle: Wer darf die 3G im Betrieb checken?

Kontrolle. Der Arbeitgeber muss „stichprobenartige Kontrollen“ durchführen. Experte Müller informiert: „Für Beschäftigte heißt das, dass sie wohl nicht jeden Tag, wenn sie ihren Arbeitsplatz betreten, überprüft werden – Einlasskontrollen sind nicht vorgesehen.“ Für ständige Kontrollen braucht es die Zustimmung des Betriebsrats. „Gibt es keinen Betriebsrat, müssen die einzelnen Arbeitnehmer ihre Zustimmung geben.“

Impf-Status? Darf man diesen geheimhalten?

Kein Gehalt. „Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer, die ohne 3G-Nachweis angetroffen werden, nach Hause schicken“, sagt Müller. Ist kein Homeoffice vereinbart, droht bis zum Nachweis von 3G Gehaltsentgang.

Kündigung: Ohne 3G riskiert man seinen Job?

Kündigung. Wer auf 3G verzichtet, kann von seinem Arbeitgeber sofort gekündigt werden.

Testen: Gilt das Testen als Arbeitszeit?

Nein. Polit-Experte Peter Westenthaler spricht von einem „Anschlag auf die Arbeitnehmer“. Denn die Verpflichtung für eine Testung liegt bei ihnen. Ist das im Betrieb nicht möglich, muss es in der Freizeit geschehen (siehe auch unten). Ab 15. November gelten nur noch PCR-Tests. Zudem können die 3G mit Impfpass, Genesungs- bzw. Quarantänenachweis oder einem Antikörpertest nachgewiesen werden.