Was gilt jetzt im neuen Lockdown?

Die 25 wichtigsten Lockdown-Fragen

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Was gilt jetzt im neuen Lockdown? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Wien. Bis inklusive 7. Februar wird in Österreich der harte Lockdown verlängert – erst am 8. Februar sind ­„erste Öffnungsschritte“ geplant. ÖSTERREICH hat recherchiert, wie Sie durch den Lockdown kommen – etwa für wen und wo die neue Pflicht zur FFP2-Maske gilt. Hier die 25 Antworten zum „Lockdown neu“.

Lockdown  bleibt bis zum 7. Februar

1. Darf ich Freunde und Verwandte treffen?

Die bisherigen Maßnahmen bleiben: Wohnung verlassen nur unter den bekannten Ausnahmen (Job, Einkaufen, Hilfe für andere etc.). Erlaubt ist nur der Besuch einer Person in einem anderen Haushalt.

2. Darf ich im Februar auf Winterurlaub fahren?

Jein. Hotels und Beherbergungsbetriebe sind nur für Geschäftsreisende offen, nicht für Urlauber. Aber: Inhaber einer Ferien-Wohnung oder eines -hauses können sehr wohl dorthin fahren.

Masken: FFP2 ab 25. Jänner Pflicht

3. Ab wann und wo gilt die Pflicht zu FFP2-Masken?

Die Verordnung geht diese Woche in den Hauptausschuss und wird ab 25. Jänner gelten. Die allgemeine Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, gilt im Handel sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. MitarbeiterInnen im Handel und in den Öffis haben dort die Wahl zwischen Test und MNS – oder dem Tragen einer FFP2-Maske.

4. Gilt die FFP2-Pflicht auch für Kinder?

Unter 6 muss überhaupt keine Maske getragen werden – zwischen 6 und 14 „nur“ Mund-Nasen-Schutz. Ab 14 gilt dann die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

5. Wo bekomme ich die ­neuen Masken denn her?

Der Einzelhandel will sie zum Selbstkostenpreis abgeben, ansonsten im Fachhandel – oder einfach online bestellen.

6. Wie viel kosten diese effektiveren Masken?

Im Handel wird ein Preis von 1 Euro kolportiert, bei Amazon ist sie um rund 1,50 Euro zu bekommen, in Apotheken wurde sie schon um 7 Euro gesehen. Für Einkommensschwache wird an einer Gratis-Lösung gearbeitet.

7. Welche Strafen drohen für Masken-Muffel?

Bei Verweigerung des Mund-Nasen-Schutzes waren bisher 50 bis 500 Euro fällig. Der Strafrahmen reicht bis zu 1.450 Euro. Das dürfte so bleiben.

Baby-Elefant muss sich verdoppeln

8. Und was geschieht mit dem Mindestabstand?

Statt einem Meter ist der bekannte Baby-Elefant künftig 2 Meter groß – er hat sich also verdoppelt. Grund: das neue, ansteckendere BritenVirus.

9. Welche Strafen gelten bei Verstößen?

Die Organstrafverfügung beträgt weiterhin 50 Euro bei Unterschreiten des Mindestabstands. Im Falle einer Anzeige drohen Strafen bis zu 1.450 Euro.

Schulen bleiben bis nach Ferien zu

10. Was passiert bis zu den Semesterferien?

Distance Learning wie gehabt. Schüler, die Aufsicht brauchen, dürfen aber weiter in die Schulen kommen – dies waren zuletzt vor allem in den Volksschulen der Städte schon mehr als die Hälfte. In Wien und Niederösterreich starten die Ferien am 29. Jänner, in allen anderen Ländern am 5. Februar.

11. Was ist mit den Halb­jahres-Zeugnissen?

Das entscheiden die Schulen. Vereinzelt können Schulnachrichten persönlich am letzten Tag vor den Ferien abgeholt werden – en gros werden sie wohl NACH den Ferien verteilt. Und so wird benotet: Wenn eine Schularbeit stattfand, danach – sonst nach Mitarbeit, Hausübungen usw.

12. Wann sperren die Schulen wieder auf?

In Wien und Niederösterreich am 8. Februar, in allen anderen Ländern am 15. Februar. Das ist der Plan – außer die Corona-Zahlen explodieren wieder.

13. Wer darf dann konkret in die Schulklassen?

Alle Schulstufen – allerdings im Schichtbetrieb. Die Klassen dürfen nur zu 50 % besetzt sein. Das heißt: Die Kinder haben dann abwechselnd eine Zwei- und Dreitage-Woche, wie das schon im vergangenen Sommer der Fall war.

14. Gilt auch in Schulen FFP2-Maskenpflicht?

Bildungsminister Heinz Faßmann will sich da am Gesundheitsministerium orientieren, also: Von 6 bis 14 Jahren Mund-NasenSchutz. Ab 14 Jahren gilt dann die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

15. Ab wann wird in den Schulen getestet?

Um den Schulbetrieb sicherer zu machen, hat Bildungsminister Heinz Faßmann fünf Millionen Testkits „zum Selbermachen“ angeschafft – sie werden dieser Tage an die Schulstandorte ausgeliefert. Ab heute können die Kinder, die in der Schule in Betreuung sind, entweder ihr erstes Test-Kit nach Hause nehmen (die Jungen unter 14) oder in der Schule getestet werden (die Älteren). Beim Dauerbetrieb soll jedes Kind einmal die Woche getestet werden.

Handel & Friseure, Gastro, Hotellerie

16. Wann darf der Handel wieder öffnen?

Der 8. Februar, ein Montag, ist der Öffnungstermin, aber eben nur mit größeren Abständen, FFP2-Masken etc.

17. Was ist mit körpernahen Dienstleistern?

Friseure, Masseure, Nagelstudios und Tätowierer usw. sollten ebenfalls am 8. Februar wieder öffnen.

18. Sperrt am 8. Februar auch die Gastro auf?

Nein. In der Regierung hielt man sich am Sonntag zwar bedeckt, machte aber klar, dass an eine Öffnung noch im Februar nicht zu denken ist. Mitte dieses Monats soll es aber eine Evaluierung geben, wie es weitergeht. Die Öffnung dürfte aber frühestens im März erfolgen.

19. Dürfen Wirte über die Gasse verkaufen?

Zustellung bzw. Abholung (bis 20 Uhr) von Speisen bleibt erlaubt.

20. Und Hotels – wann öffnen die wieder?

Beherbergungsbetriebe dürfen derzeit nur für Geschäftsreisende öffnen – das wird sich frühestens mit März ändern. Aber: Auch das ist unsicher.

21. Wird Homeoffice jetzt Pflicht?

Nein, entsprechende Ver­suche sind an den Sozialpartnern gescheitert.

Sport und Kultur: Nur Skifahren geht

22. Bleiben die Skilifte weiter geöffnet?

Ja, auch Eislaufen ist erlaubt.

23. Was ist mit Bädern Sauna & Fitnesscenter?

Bleibt alles zu. Eine Öffnung ist derzeit nicht absehbar. Frühestens also im März – dazu müssen die Zahlen aber sinken.

24. Wann öffnen Museen und Bibliotheken?

Sie sollen bei den ersten dabei sein – also am 8. Februar. Sogar ohne Zutrittstests.

25. Und was ist mit Opern, Theatern & Kinos?

Frühestens im März. Wenn sie aufsperren, dann nur mit negativem Covid-Test.