Am 19. Mai endet der Lockdown
Hurra, wir machen auf!
Der harte Lockdown ist endlich vorbei: Welche Regeln Sie ab kommenden Mittwoch beachten müssen.
ÖSTERREICH liegt der Entwurf des Gesundheitsministers vor
Die Sieben-Tages-Inzidenz für Österreich liegt mit 115,8 unter dem Schnitt der meisten Nachbarländer, die täglichen Impfungen erreichen Rekordwerte, die Spitäler werden zunehmend entlastet.
Gastronomie
Die Gastro darf indoor und outdoor öffnen. Im Innenbereich sind maximal vier Personen (plus minderjährige Kinder), im Schanigarten maximal zehn Personen erlaubt. Konsumiert darf nur im Sitzen werden, abseits vom eigenen Sitzplatz herrscht FFP2-Maskenpflicht, zwischen den Tischen muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Beim Eintritt ist ein negativer Corona-Test, der Impfpass (Erstimpfung darf nicht kürzer als 22 Tage zurückliegen) oder der Nachweis der überstandenen Krankheit vorzuweisen. Wichtig: Die nächtliche Ausgangsbeschränkung wird zwischen 22 Uhr und 5 Uhr aufrechterhalten. Die Gäste müssen sich registrieren lassen.
Freizeit
In Indoor-Freizeiteinrichtungen gelten Testpflicht und die 20 Quadratmeter-Regel. Neu ist: Laut Verordnungsentwurf muss man sich auch im Schwimmbad registrieren lassen. Pikant: Der Entwurf sieht das auch für „Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution“ ,also Bordelle, vor. In Freizeitparks gelten dieselben Bestimmungen wie bei Kulturveranstaltungen. Soll heißen: Auch der Hochschaubahn muss immer ein Platz dazwischen frei bleiben.
Hotels
Einchecken nur mit gültigem Test. In allen öffentlich zugängigen Bereichen muss FFP2-Maske getragen werden. Im Hotel-Restaurant gelten die Gastro-Bestimmungen. Bei längeren Aufenthalten muss jeden zweiten Tag ein Selbsttest unter Aufsicht gemacht werden.
Kultur
Bei allen Kulturveranstaltungen gelten Masken- und Registirierungspflicht, sowie die üblichen Testbestimmungen. Die Sitzplätze werden zugewiesen, zwischen den einzelnen Plätzen muss einer daneben bzw. nach hinten und vorne frei sein (Schachbrett-Muster). Die Veranstaltungsorte dürfen also nur bis zu 50 Prozent ausgelastet sein. Im Freien sind maximal 3.000 Personen erlaubt, Indoor maximal 1.500.
Sport
Auch hier herrschen Test- und Registrierungspflicht. Indoor ist für Breitensportler nur eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt. Die Maske darf nur beim unmittelbaren Ausüben der Sportart abgesetzt. Die Abstandsregel wird für Kontaktsportarten ausgesetzt. Spitzensportler brauchen vor jedem Einsatz einen Test.
Handel
Mit den wenigsten Änderungen. Maskenpflicht und die Regel „Ein Kunde pro 20 Quadratmeter“ bleiben. Nicht Teil der Verordnung, aber erfreulich: die großen Handelsketten lassen ab kommender Woche alle ihre Mitarbeiter impfen.