Die neuen Regeln

Nach Lockdown: Was ab heute wieder erlaubt ist

07.12.2020

Gestern endete der harte Lockdown: Was jetzt erlaubt ist - und was wann öffnet:

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© Symbolbild/Getty Images
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Vom „harten“ Lockdown geht es ab Montag in den „lockeren“ Lockdown. Ab heute ist wieder vieles möglich. Was nach dem Lockdown wieder erlaubt ist, erfahren Sie hier:
 
Pflichtschul-Unterricht
➔ Masken ab 10 Jahren: Die Pflichtschüler – Volksschule und Unterstufe – kehren in den Unterricht zurück. Für die Unterstufe gilt auch im Klassenzimmer die Maskenpflicht (siehe Seite 14).
 
Weihnachtsgeschäft
➔ Geschäfte: Alle Geschäfte dürfen ab 7. Jänner wieder öffnen. Maskenpflicht! Pro Kunde sind zehn Quadratmeter Fläche nötig.
➔ Shoppingcenter: Sie öffnen morgen. Achtung: Verweilen im Gang sowie Essen und Trinken sind verboten.
 
Friseure, Kosmetik
➔ Dienstleistungen: Alle körpernahen Dienstleistungen öffnen. Das heißt freie Bahn für Friseure, Kosmetik, Maniküre und Massagen.
 
Museen, Bibliotheken
➔ Kultur: Museen und Bibliotheken dürfen ebenfalls am Montag wieder ihre Tore öffnen. Auch hier müssen Masken getragen werden und zehn Quadratmeter pro Besucher gewährleistet sein.
Tierparks ab Weihnachten➔ Zoos: Ab dem 24. Dezember dürften auch Zoos wieder aufmachen. Niedergeschrieben ist das aber noch nicht, weil die Verordnung des Gesundheitsministers nur bis 23. Dezember gilt. In den Weihnachtsferien soll ein Programm mit Kindern aber möglich sein, heißt es.
 
Skifahren und Rodeln
➔ Sport: Zu Weihnachten dürften die Outdoor-Sportstätten wieder öffnen, Skilifte, Gondeln, Eislaufplätze. Bereits ab Montag nach dem Lockdown erlaubt sind Rodeln und Langlaufen. Wichtig ist dabei, dass genug Abstand zu den Mitmenschen eingehalten wird.
 

Gastronomie, Hotels, Theater und Kinos sind bis zum 6. Jänner zu. Der Überblick:

 
Restaurants & Cafés
➔ Lieferservice: Gastronomiebetriebe bleiben bis zum 6. Jänner zu. Hier ist somit auch nach dem Lockdown noch immer Take-away – aber keine offenen alkoholischen Getränke, gemäß dem „Lex Punch“ – von 6 Uhr früh bis 19 Uhr erlaubt. Geliefert darf durchgängig werden.
➔ Weihnachtsmärkte: Österreichweit geschlossen.
 
Hotels bleiben zu
➔ Beherbergung: Wie in Deutschland bleiben in Österreich bis zum 6. Jänner Hotels und Pensionen zu.
 
Bars und Nachtklubs
➔ Bleiben zu: Für Bars, Kneipen und Nachtlokale gibt es diesmal kein Datum für eine mögliche Öffnung.
 
Theater, Oper, Kino
➔ Kultur: Die Kultureinrichtungen haben in Aussicht gestellt bekommen, ab 7. Jänner öffnen zu können. Wenn ja, nur mit rigoroser Personenbeschränkung.
 
Ausgangsbeschränkung
➔ Ab 20 Uhr: Bis zum 7. Jänner gelten die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr früh.
 
Quarantäne nach Reisen
➔ Zehn Tage: Wer in Risikogebiete fährt – gilt fast weltweit – muss 10 Tage in Quarantäne. Nach 5 Tagen kann man sich freitesten.
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