Innenminister zu Ausgangsbeschränkungen

Nehammer: "Wer nachts mit Bier erwischt wird, bekommt Anzeige"

31.10.2020

Innenminister Nehammer erklärt, was die neue Ausgangsbeschränkung in der Praxis heißt.

Zur Vollversion des Artikels

This browser does not support the video element.

Zur Vollversion des Artikels
Die Bundesregierung reagierte auf den starken Anstieg der Corona-Neuinfektionen und verkündete am Samstag einen neuen Lockdown. Die Ausgangsbeschränkungen treten am Dienstag, 3. November, 0 Uhr in Kraft und gelten vorerst bis inklusive 12. November 2020.  
 
Was bedeutet das? Das Verlassen des "eigenen privaten Wohnbereiches" ist grundsätzlich zwischen 20.00 und 6.00 Uhr untersagt. Wie schon im Frühjahr gelten fünf Ausnahmen: Gestattet ist das Verlassen für die Ausübung beruflicher Zwecke und für die Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (etwa Einkauf, Arzt-, Apothekenbesuche, Bank- oder Behördenwege). Auch die Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger sowie die Wahrnehmung familiärer Rechte und Pflichten fällt darunter. Untersagt sind sonstige abendliche oder nächtliche Besuche in fremden Wohnungen. Ebenfalls raus darf man in der Nacht zur Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.
 
Der fünfte Grund rauszugehen, betrifft den Zweck der "körperlichen und psychischen Erholung", also den Aufenthalt im Freien. Als explizite Beispiele nennt die Regierung etwa Spaziergänge, Joggen oder Gassi gehen mit dem Hund. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nach der Zustimmung im Hauptausschuss am Sonntag bis 12. November, dürften aber mehrmals bis Ende November verlängert werden.

"Wer nachts mit Bier erwischt wird, bekommt Anzeige"

Innenminister Nehammer erklärte, was die neue Ausgangsbeschränkung in der Praxis bedeutet. Die Polizei werde Menschen anzeigen, die sich nach 20 Uhr in öffentlichen Räumen wie etwa Parks aufhalten und zum Beispiel Alkohol trinken. Barbetreiber, die weiterhin ausschenken, werden angezeigt. "Wer nachts mit Freunden und einem Bier im Park erwischt wird, wird angezeigt", sagt Nehammer. Wer die nächtliche Ausgangssperre bricht, der muss mit Strafen von bis zu 1.450 Euro rechnen.
 
Garagen-, Garten,- und Scheunenpartys sind ebenfalls ab sofort verboten. Außerdem werde die Polizei auch bei Feiern in privaten Wohnungen einschreiten.
Zur Vollversion des Artikels