iPod-Explosion

Apple wollte Vorfall vertuschen

04.08.2009

Nach der Explosion des iPods seiner Tochter, sollte ein Vater eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben.

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© TZ Österreich
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In den letzten Monaten gab es immer wieder Meldungen von explodierenden iPods. Zurückzuführen ist dieses Phänomen auf ein Akkuproblem (Überhitzung) bei den beliebten Apple-MP3-Playern. Das Unternehmen versucht solche Vorfälle naturgemäß immer etwas herunter zu spielen oder zu vertuschen. Zurzeit gibt es auch schon erste Meldungen über überhitzte Akkus im brandneuen iPhone 3GS. Einige Kunden gaben an, dass sich das weiße Gehäuse (auch in schwarz erhältlich) des Smartphones wegen der hohen Akkutemperaturen braun verfärbte. Im Jahr 2006 musste Apple sogar eine ganze Serie seiner beliebten MacBooks aufgrund von explodierenden Akkus zurückrufen. Bei dieser Aktion befand sich Apple in guter Gesellschaft von anderen Herstellern (Dell, Toshiba, etc.), welche dieselben Akkus in ihren Geräten verbauten.

Brite akzeptierte Vertrag nicht und ging an die Öffentlichkeit
Zuletzt ereignete sich ein solcher Vorfall in England. Ein Mädchen hörte sich über ihren iPod einige Songs an, als dieser plötzlich in ihrer Hand zu qualmen begann. Aufgrund der enormen Hitzeentwicklung warf das Mädchen den iPod aus dem Haus hinaus, wo er anschließend explodierte (angeblich flog das Gerät über drei Meter durch die Luft). Verletzt wurde dabei zum Glück niemand. Der Vater des Mädchens wandte sich an Apple, um einen neuen iPod oder das Geld für das Gerät zurück zu bekommen.

Geld nur mit Knebelvertrag
Apple ging auf das Angebot des Briten auch ein, wollte ihm aber das Geld nur rückerstatten wenn er eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet. Auf diese Forderung wollte sich der Familienvater jedoch nicht einlassen und wandte sich mit dem Vertrag an die britische Tageszeitung "Times". Und diese veröffentlichte die gesamte Story inklusive dem brisanten Knebelvertrag. Aus der Zeitung konnte man somit die Details erfahren. Unter anderem sollte der Vater um an das Geld zu gelangen, das Bestehen dieser Vereinbarung für sich behalten und niemanden über das Dokument informieren.

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