Intel versus EU

Chip-Hersteller legt Berufung ein

23.07.2009

Der weltgrößte Chip-Hersteller akzeptiert die von der EU-Kommission verhängte Rekordstrafe nicht und legte gegen das Urteil Berufung ein.

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Im Mai verdonnerte die EU-Wettbewerbskommission Intel wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zur Zahlung einer Rekordstrafe von 1,06 Mrd. Euro. Nun hat der Chip-Riese gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Ausgangspunkt war die Klage des Intel-Konkurrenten AMD, welcher sich bei seiner Geschäftspraxis durch das Vorgehen Intels behindert fühlte.

Das US-Unternehmen bestreitet laut einem Konzernsprecher sowohl die Begründung als auch die Höhe der Strafe und hat deshalb Berufung eingelegt

Vorwurf
Die Kommission wirft dem Unternehmen vor, jahrelang unter anderem Rabatte für Computerproduzenten daran geknüpft zu haben, dass diese keine oder fast keine Bauteile von der Konkurrenz bezögen. Zudem habe es die Elektronik-Kette Media Markt dafür bezahlt, damit sie ausschließlich Computer mit Prozessoren von Intel anbiete.

Schaden für Konkurrenten und Konsumenten
Die Bauteile bilden eine der wichtigsten Hardware-Komponenten in einem PC. Besonders betroffen von den illegalen Praktiken war demnach Intel-Konkurrent AMD. Letztlich habe Intel auch den Verbrauchern geschadet, indem es deren Wahl eingeschränkt habe.

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