Neues Urteil

kinox.to-Sperre ist bei uns zulässig

01.07.2015

Der OGH bestätigt Sperren von rechtswidrigen Filmseiten.

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Erneut hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Internetservice-Provider verpflichtet, den Zugang zu illegalen Filmportalen zu sperren. In einem weiteren, mit Unterstützung des Vereins für Anti-Piraterie (VAP) geführten Verfahren hat das Höchstgericht jetzt zum wiederholten Mal klargestellt, dass Internet Service Provider den Zugriff auf strukturell rechtsverletzende Internetseiten - hier: movie4k und kinox.to - blockieren müssen.

>>>Nachlesen: Kino.to-Sperre völlig wirkungslos

EUGH-Urteil bestätigt
Damit bestätigt der OGH die Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof 2014 in der Rechtsache kino.to vorgibt. Da alle grundlegenden Rechtsfragen bereits geklärt sind, hat der OGH diesmal nicht für erforderlich gehalten, den EuGH ein zweites Mal zu dieser Problematik anzurufen. Die erneut von den Providern vorgebrachten Argumente gegen eine Sperranordnung konnten auch diesmal nicht überzeugen. Konkret stellt der OGH fest: "der Provider muss die Kosten allfälliger Sperrmaßnahmen in die geschäftliche Kalkulation einberechnen und ein Vermittler muss sowohl in finanzieller als auch technischer Hinsicht gerüstet sein, Zugangssperren durchzuführen."

>>>Nachlesen: kinox.to und movie4k sind zurück

kinox.to-Betreiber weiter flüchtig
Dass die Anlass gebenden Streaming- und Download-Portale - analog zu kino.to - illegal den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Spielfilmen und Fernsehangeboten zur Verfügung stellen, wurde im gesamten Verfahren nicht ernsthaft bestritten. In Deutschland wird auch weiterhin nach den Betreibern dieser Seiten wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Erpressung gefahndet. Sie sind nach wie vor auf der Flucht.

>>>Nachlesen:Kinox.to-Betreiber weiter flüchtig

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