Strafzahlung halbiert

Oculus-Kauf: Blaues Auge für Facebook

28.06.2018

Gerichtsverfahren um Ideen-Diebstahl bei VR-Brille beendet, Netzwerk kommt billiger davon.

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© APA/AFP/JOSH EDELSON
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Facebook kommt bei der Übernahme von Oculus mit einem blauen Auge davon. Im Streit um die Entwicklungsgeschichte der VR-Brille Oculus Rift  hat ein US-Richter die einer Spielefirma zugesprochene Zahlung auf 250 Mio. Dollar (215 Mio. Euro) halbiert. Davon profitieren vor allem die Oculus-Mitgründer Brendan Iribe und Palmer Luckey, die nach der ursprünglichen Entscheidung der Geschworenen jeweils 150 und 50 Mio. Dollar zahlen sollten. Die restlichen 50 Mio. Dollar des nun gestrichenen Betrags entfielen auf die Firma Oculus selbst und somit auf Facebook.

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Mittlerweile gibt es auch eine günstige Version

Mark Zuckerberg setzt große Hoffnungen in die virtuelle Realität, bei der Nutzer mit Hilfe von Spezialbrillen in digitale Welten eintauchen können. Deshalb kaufte der Facebook-Chef den Branchenpionier Oculus im Frühjahr 2014 für rund 2 Mrd. Dollar. Die Oculus Rift  kam nach jahrelanger Entwicklung und massiven Investitionen schließlich im Frühjahr 2016 in den Handel. Mittlerweile haben Facebook und Oculus bereits weitere Virtual-Reality-Headsets auf den Markt gebracht. Aktuellstes Modell ist die Oculus Go , die vergleichsweise günstige 219 Euro kostet.

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ZeniMax wollte fast zwei Milliarden Dollar

Die Firma ZeniMax hatte in ihrer bereits 2014 eingereichten Klage  erklärt, die Oculus-Brille sei nur dank bei ihr entwickelter Technologien möglich geworden. Geschworene in Texas hatten Zenimax im Februar vergangenen Jahres insgesamt 500 Mio. Dollar zugesprochen. Die Firma wollte ursprünglich sogar 1,9 Milliarden Dollar abcashen.

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Vertrauensbruch und Copyright-Verletzung

Richter Ed Kinkeade bestätigte nun den Betrag von 200 Mio. Dollar für Vertragsbruch und 50 Mio. Dollar für Copyright-Verletzung. Die zweite Hälfte war ZeniMax gewährt worden, weil die Oculus-Gründer in einem frühen Werbevideo auf der Finanzierungsplattform Kickstarter unerlaubt Logos der Firma verwendet hatten. Der Richter entschied jedoch, dass die Kläger keinen dadurch entstandenen wirtschaftlichen Schaden nachweisen konnten und setzte sich über die Geschworenen-Entscheidung hinweg.

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