Kein Haftbefehl

Samsung-Chef muss nicht in U-Haft

19.01.2017

Gericht sieht trotz massiven Korruptionsvorwürfen keine Haftgründe.

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© Reuters
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Der Chef der südkoreanischen Samsung -Gruppe, Lee Jay-yong, muss trotz Korruptionsermittlungen vorerst nicht in Untersuchungshaft. Nach dem gegenwärtigen Stand sei eine Inhaftierung nur schwer einzusehen, entschied ein Gericht in der Hauptstadt Seoul. Die Sonderermittler hatten am Montag Haftbefehl wegen des Verdachts der Bestechung, der Veruntreuung und des Meineids gegen Lee beantragt.

Korruptionsaffäre um Präsidentin

Die größte Firmengruppe des Landes ist immer tiefer in den Strudel der Korruptionsaffäre um Präsidentin Park Geun-hye hineingeraten. Lee soll umgerechnet 34 Millionen Euro an Schmiergeld an Parks Freundin Choi Soon-sil gezahlt haben, die im Zentrum des Skandals steht. Damit soll er versucht haben, sich die Zustimmung zu einer milliardenschweren Fusion von Unternehmen innerhalb der Gruppe zu sichern, um seine Machtposition zu festigen. Das Parlament beschloss im Dezember die Amtsenthebung Parks. Die Entscheidung muss noch vom Verfassungsgericht bestätigt werden.

Global Player

Die Samsung-Gruppe kommt auf einen Jahresumsatz von umgerechnet 217 Milliarden Dollar (203,11 Mrd. Euro). Juwel des Konglomerats ist Samsung Electronics, der weltweit größte Smartphone-Produzent.

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