In Österreich

Vorratsdatenspeicherung vom VfGH aufgehoben

27.06.2014


Datenschützer atmen auf - Urteil mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitag, wie im Vorfeld vermutet , die Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Gesetze würden sowohl dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben, widersprechen, sagte Präsident Gerhart Holzinger (Bild oben, neben ihm steht Vizepräsidentin Brigitte Bierlein) bei der Verkündung der Entscheidung. Experten haben bereits

Keine Frist
Eine Frist zur Reparatur wurde vom VfGH nicht gewährt. Sämtliche Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz seien mit dem Zeitpunkt der Kundmachung der Aufhebung außer Kraft zu setzen. Laut den Verfassungsrichtern handelt es sich dabei um einen "gravierenden Eingriff in die Grundrechte", die nicht mit der Menschenrechtskonvention im Einklang stehen. Zudem sei die Verfolgung durch die Behörden mittels Vorratsdaten zu breit gestreut und würden nicht gezielt der Bekämpfung schwerer Verbrechen dienen.

>>>Nachlesen: EuGH kippte die Vorratsdatenspeicherung

Republik Österreich muss Prozesskosten ersetzen
Mit seiner Entscheidung gab der VfGH zwei privaten Antragstellern Recht, die nun von der Republik Österreich auch die Prozesskosten ersetzt bekommen müssen. Ein Antrag der Kärntner Landesregierung wurde zurückgewiesen, da dieser nicht ausreichend formuliert worden war.
 

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