Räumungsklage

Hammer-Urteil: Witwe von Starkoch Heinz Winkler (†73) muss aus Luxusvilla ausziehen!

12.12.2025

Die Witwe hat die Villa in Aschau verloren. Sie wurde zur sofortigen Räumung und Herausgabe der Villa verurteilt. 

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Ein rabenschwarzer Tag für Daniela Winkler: Die Witwe von Starkoch Heinz Winkler (†73) wurde vom Landgericht Traunstein zur sofortigen Räumung seiner Luxus-Villa in Aschau (Bayern) verurteilt. Die 7. Kammer unter Vorsitz von Richterin Dr. Teresa Winner verkündete am Freitagmittag das Urteil, das für Daniela Winkler folgenschwer ist: Das Haus, das sie seit ihrer Hochzeit mit Heinz Winkler im Oktober 2018 bewohnte und auch nach dessen Tod am 28. Oktober 2022 nicht verlassen hatte, muss sie nun räumen.

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Über 250.000 Euro an Zahlungen fällig

Doch das Urteil ist nicht nur eine Zwangsräumung: Daniela Winkler muss zusätzlich einen Nutzungsersatz von 223.559,70 Euro zahlen – für die Nutzung der Villa nach Winklers Tod sowie Nebenkosten für die Garage. Außerdem steht die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 15.000 Euro an, ebenso 15.676 Euro, die sie nach dem Tod ihres Mannes von dessen Konten zu ihren Gunsten überwiesen hatte. 

Der Zivilprozess war von Heinz Winklers Testamentsvollstrecker Jan Schmitz-Rathsfeld angestrengt worden. Anlass war die Zweifel an der Echtheit eines von Daniela Winkler beim Nachlassgericht eingereichten Testamentes, das eine Zusatzseite enthielt, auf der demnach ein lebenslanges Wohnrecht zugestanden werden sollte. Zusammen mit Maximilian Ott, der Winklers jüngsten Sohn Constantin vertritt, ließ Schmitz-Rathsfeld sowohl die Gültigkeit des Wohnrechts als auch die Rückzahlungen gerichtlich klären. In allen Punkten siegten die Anwälte – ein herber Rückschlag für die Witwe.

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Heinz Winkler hinterließ ein Millionenvermögen

Heinz Winkler, einer der vermögendsten Köche Deutschlands, starb am 28. Oktober 2022 nach einem Organversagen. Seinem Nachlass zufolge verfügte er über ein Vermögen von rund 11 Millionen Euro, größtenteils gebunden in Immobilien – darunter die Aschau-Villa, ein Haus in der Toskana sowie Wohnungen in Südtirol und auf Mallorca.

Daniela Winkler beteuerte bereits am ersten Prozesstag, dass ihr Mann die Zusatzseite mit dem Wohnrecht „in der Pandemiezeit verfasst“ habe und sie „bis zu meinem Lebensende im Haus bleiben darf“. Der handschriftliche Namenszug „Heinz Heinrich Winkler“ am linken Rand der Seite müsse als Unterschrift gelten, argumentierte sie. Die 7. Kammer des Landgerichts sah dies jedoch anders: Die Seite sei kein formgültiges Vermächtnis, da nur ein Namenszug ohne richtige Unterschrift vorhanden sei. Somit habe die Witwe das Anwesen rechtswidrig weiter bewohnt.

Bitter für Daniela Winkler: Für jeden weiteren Tag, den sie die Villa unrechtmäßig bewohnt, muss sie zusätzlich Nutzungsersatz zahlen. Gegen das Urteil kann sie innerhalb von vier Wochen Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen.

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Dieser Fall erinnert sehr an Simone Lugner, die sich auch mit einer Räumungsklage konfrontiert sieht. Von ihr möchte die Stiftung nachträglich knapp 80.000 Euro für die Nutzung der Villa haben. Außerdem verlangt die Familienstiftung ebenfalls den sofortigen Auszug und die Herausgabe. 

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