Verurteilung bestätigt

Jacksons Leibarzt: Schuld an seinem Tod

16.01.2014

Richter: Verhalten "Beweis für Schuldbewusstsein" Murrays.

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Ein kalifornisches Berufungsgericht hat die Verurteilung des früheren Leibarztes von Michael Jackson wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Die "falschen Erklärungen" Conrad Murrays und seine Versuche, Jacksons Zimmer vor dem Eintreffen der Polizei zu säubern, seien ein Beleg für sein "Schuldbewusstsein", befanden die drei Richter am Mittwoch (Ortszeit) in einem einstimmig gefällten Urteil.

Der 60-jährige Kardiologe war im November 2011 wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte Michael Jackson im Juni 2009 gegen seine Schlaflosigkeit das Narkosemittel Propofol verabreicht. Jackson starb an einer Überdosis des Medikaments. Murray wurde im vergangenen Oktober nach Absitzen der Hälfte seiner Strafe aus der Haft entlassen.

Murray selbst hatte gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. Die Richter kamen nun aber zu dem Schluss, im vorangegangenen Prozess sei klar zutage getreten, dass Murray die Gesundheit und Sicherheit seines Patienten missachtet habe. So habe der Arzt Jackson große Mengen gefährlicher Medikamente verabreicht und den Popstar anschließend ohne Überwachung zurückgelassen.

Die Richter warfen Murray zudem vor, er habe seine Verantwortung für den Tod des Popstars nie anerkannt und während des gesamten Prozesses keine Reue gezeigt. Murrays Anwältin Valerie Wass erklärte, sie werde sich voraussichtlich an das Oberste Gericht Kaliforniens wenden oder eine zweite Meinung des Berufungsgerichts verlangen.

 
    

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