Diskussion
Monaco schockiert: Fürst Albert spricht sich gegen Abtreibungsreform aus
27.11.2025Im Fürstentum Monaco ist ein politischer Streit entbrannt: Fürst Albert II. hat ein vom Parlament beschlossenes Gesetz zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht unterzeichnet – ein äußerst ungewöhnlicher Schritt, der weit über die Landesgrenzen hinaus für Aufmerksamkeit sorgt.
Im Fürstentum Monaco sorgt Fürst Albert II. (67) derzeit für heftige Diskussionen. Der Monarch hat entschieden, ein bereits vom Nationalrat angenommenes Gesetz nicht zu ratifizieren – ein Schritt, der im politischen Alltag des Kleinstaates äußerst selten vorkommt. Der Entwurf hätte einen deutlich erweiterten Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen geschaffen.
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Das Parlament hatte die Vorlage mit großer Mehrheit – 19 zu zwei Stimmen – verabschiedet. Vorgesehen war, Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich zu ermöglichen, in Fällen von Vergewaltigung bis zur sechzehnten. Auch die Altersgrenze für eine elterliche Zustimmung sollte von 18 auf 15 Jahre gesenkt werden.
Albert II. lehnt Reform ab – und verweist auf Tradition und Identität
Gegenüber der Zeitung Monaco-Matin legte der vierfache Vater seine Beweggründe offen. Er wisse, „wie sensibel dieses Thema ist, welche Emotionen es hervorrufen kann“, erklärte Albert. Dennoch sei er überzeugt, „dass das derzeitige System unsere Identität widerspiegelt, wenn man die Rolle der katholischen Religion in unserem Land berücksichtigt, und gleichzeitig eine sichere und humane Unterstützung gewährleistet“.
Der Fürst erinnerte zudem an Reformen aus den Jahren 2009 und 2019 und betonte, Monaco habe „einen ausgewogenen Rahmen geschaffen habe, der die Verfassungsgrundsätze Monacos, die kulturelle Identität und die betroffenen Frauen“ respektiere.
Erhaltung des Status quo
Damit bleibt alles beim Status quo: Abtreibungen sind im Fürstentum zwar seit 2019 straffrei, aber weiterhin verboten. Ausnahmen gelten nur bei Gefahr für das Leben der Mutter, nach einer Vergewaltigung oder bei schweren fetalen Fehlbildungen.
Die Regierung unterstrich zuletzt, die geltende Regelung ermögliche „eine angemessene Reaktion auf das Leid einer schwangeren Frau“, ohne das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die Grundsätze der Staatsreligion zu missachten.
Monarchen, die sich ebenfalls gegen Liberalisierungen stellten
Fürst Albert ist mit seiner Haltung nicht allein. Auch Liechtensteins Erbprinz Alois Liechtenstein kündigte 2011 an, ein entsprechendes Gesetz nicht zu akzeptieren, sollte die Bevölkerung für eine Liberalisierung stimmen. Letztlich blieb auch dort die restriktive Gesetzeslage bestehen – Abtreibung ist sowohl im Inland als auch bei Durchführung im Ausland untersagt.